


Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat im Juli 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es war, das im Rahmen des Pilotprojekts erhobene Datenmaterial statistisch auszuwerten. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretern des Staatsministeriums des Innern, der Regierungen, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung zusammen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst.
Die Abwägungsentscheidungen der Arbeitsgruppe gründen sich ausschließlich auf das statistische Datenmaterial ohne weitergehende Wertung. Der Gesetzentwurf (Landtagsdrucksache 15/7252) der Staatsregierung greift Empfehlungen der Arbeitsgruppe auf, berücksichtigt aber auch zusätzliche rechtspolitische Überlegungen. Insbesondere verfolgt der Gesetzentwurf mit der Einführung eines fakultativen Widerspruchsverfahrens eine innovative Systematik. Ein Vergleich mit den Abwägungen des Evaluierungsberichts ist deshalb nur eingeschränkt möglich.