



Die organisierte Kriminalität legt es darauf an, illegal erworbenes Geld zu "waschen" und in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Gewinne aus häufig schweren Straftaten sollen so legalisiert werden. Diese Geldwäsche verzerrt und schädigt den freien Wettbewerb. Das "saubere" Geld wird auch für andere gefährliche Zwecke verwendet, z.B. zur Terrorismus-Finanzierung.
Das Geldwäschegesetz soll diesen kriminellen Strukturen entgegenwirken. Illegales Geld soll aufgespürt und dessen Weiterverwendung verhindert werden.
Bestimmte Unternehmen und Personen sind besonderes gefährdet, zur Geldwäsche benutzt zu werden. Diese Gruppen verpflichtet das Geldwäschegesetz zu bestimmten Sorgfaltsmaßnahmen.
Kontakt:
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Sachgebiet IC2
Odeonsplatz 3
80539 München
Telefon: (089) 21 92 - 2719 oder - 2227
Fax: (089) 2192 - 1 27 36
E-Mail: stmi.polizeirecht@polizei.bayern.de
Die Onlinebefragung ist beendet. Wir bedanken uns bei den Teilnehmern für ihre Kooperation. Aufgrund der hohen Anzahl konnten wir leider nicht alle Rückfragen beantworten. Im Einzelfall kann dadurch eine fristgerechte Teilnahme verhindert worden sein. Sollten Sie auf Ihre Nachfrage keine Antwort erhalten haben, entsteht Ihnen dadurch kein rechtlicher Nachteil. Die Onlinebefragung hat sich in diesen Fällen auch ohne Teilnahme erledigt.
Merkblätter und Formulare |
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Merkblatt für Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor und Finanzunternehmen
Stand: August 2012
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Merkblatt für Güterhändler
Stand: August 2012
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| Formular der FIU zur Verdachtsmeldung nach § 11 und § 14 GwG |
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Anlage 1 - Ausfüllhilfe
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Anlage 2 - Erreichbarkeiten
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| Dokumentationsbogen zur Aufzeichnung der erhobenen Angaben und eingeholten Informationen |
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Dokumentationsbogen zur Aufzeichnung der erhobenen Angaben und eingeholten Informationen
elektronisch ausfüllbar
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Anwendungshinweise |
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| Anwendungshinweis Geldwäschebeauftragter |
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Anlage 1 - Funktion des Geldwäschebeauftragten
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Anlage 2 - Meldebogen zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten / Änderungsmitteilung
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Anlage 3 - Anforderungen an die vertraglichen Vereinbarungen zur Übertragung der Funktion des Geldwäschebeauftragten
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Gesetz über die Zuständigkeit zum Vollzug des Geldwäschegesetzes (GwG-Zuständigkeitsgesetz - GwGZustG)
Stand: 11. Dezember 2012
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Versand von Verdachtsmeldungen
Stand: Oktober 2012
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Leitfaden zum risikoorientierten Ansatz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Financial Action Task Force (FATF) aus Juni 2007
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Auflistung von Ländern mit gravierenden Defiziten in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (engl.)
Financial Action Task Force (FATF) vom 19. Oktober 2012
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Indikatoren zur Risikobeurteilung nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Stand: August 2012
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| Risikobewertung und Risikomanagement |
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Begriff Güterhändler
Bundesministerium der Finanzen vom 24.04.2012
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Fachstudie "Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland"
Bundeskriminalamt
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Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler
Bundesministerium der Finanzen vom 27.12.2011
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| Information über gleichwertige Drittstaaten nach § 16 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GWG) |
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