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Katastrophen- und Zivilschutz

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Notfallvorsorge in Bayern

Was ist eine Katastrophe?

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.


1. Der Katastrophenschutz ist Ländersache!

Für den (friedensmäßigen) Katastrophenschutz sind die Länder zuständig.
Die Katastrophenschutzbehörden haben dabei die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren (Katastrophenmanagement) und dafür notwendige, spezielle Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.


2. Der Zivilschutz ist Bundessache!

Der Bund ist zuständig für die besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen; der Zivilschutz ist ein Teilbereich der Landesverteidigung.

Der Bund erledigt diese Aufgaben im Wesentlichen durch eine Ergänzung der zivilen, friedensmäßigen Ausstattung der Länder. Auch im Verteidigungsfall ist der zivile Katastrophenschutz der Länder das Fundament des Zivilschutzes.


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