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Katastrophen- und Zivilschutz

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Notfallvorsorge in Bayern

Was ist eine Katastrophe?

Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.


1. Der Katastrophenschutz ist Ländersache!

Für den (friedensmäßigen) Katastrophenschutz sind die Länder zuständig.
Die Katastrophenschutzbehörden haben dabei die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren (Katastrophenmanagement) und dafür notwendige, spezielle Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.


2. Katastrophenschutz im Zivilschutz – Ergänzung des Katastrophenschutzes durch den Bund

Für den Schutz der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall obliegt dem Bund nach Artikel 73 des Grundgesetzes die Gesetzgebungskompetenz. Für den Katastrophenschutz im Frieden sind nach Artikel 70 des Grundgesetzes die Länder zuständig.

Bund und Länder arbeiten aber eng und partnerschaftlich zusammen, um im Bedarfsfall über ein gemeinsames, schlagkräftiges und einheitliches System zur Schadensbekämpfung zu verfügen.

Nach den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.

Dieses Ausstattungskonzept des Bundes wurde nach intensiver Beratung von der Innenminister-konferenz am 27.07.2007 verabschiedet. Es wird den gewandelten Anforderungen des Zivilschutzes unter Berücksichtigung neuer Gefahren von nationaler Bedeutung gerecht und stärkt das Ehrenamt. Es orientiert sich an einem Gefahrenbild, wie es einem Verteidigungsfall heutiger Art und Prägung entsprechen würde, insbesondere räumlich begrenzt nach dem Gefahren- und Schadensbild einer Großschadenslage, wie sie insbesondere auch in Fällen asymmetrischer Konflikte zu erwarten wäre. Es entspricht den Anforderungen an einen effektiven ergänzenden Katastrophenschutz und setzt sich aus Kernelementen für besondere Gefahrenlagen und der Unterstützungskomponente zusammen. Ziel ist insbesondere die schwerpunktmäßige Ergänzung des Katastrophenschutzes der Länder für Sonderlagen, insbesondere CBRN-Gefahren und Massenanfall von Verletzten. Die auf Bayern entfallenden Einsatzfahrzeuge sind hier dargestellt.


Ideenwettbewerb

Nachwuchsgewinnung für das sicherheitsrelevante Ehrenamt in Feuerwehren, Technischen Hilfswerk und freiwilligen Hilfsorganisationen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern unterstützt bei dieser wichtigen Aufgabe mit einem Ideenwettbewerb zur Gewinnung neuer Mitglieder für das sicherheitsrelevante Ehrenamt. Gesucht werden kreative, wirkungsvolle und auch tatsächlich umsetzbare Ideen oder bereits bewährte Projekte, insbesondere zur örtlichen Zusammenarbeit von Feuerwehren / freiwilligen Hilfsorganisationen / THW mit Schulen. Mit dem Ideenwettbewerb wird zugleich die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements herausgestellt und gezeigt, wie wichtig eine dauerhafte Nachwuchsgewinnung ist.

Über die Teilnahmeberechtigung, den Einsendeschluss, die Übermittlung der Wettbewerbsbeiträge und alles Weitere erfahren Sie hier.