Zivilschutz
Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
Der Katastrophenschutz in den Ländern war bis zur Neuordnung des Zivilschutzes von 1996/1997 von einem Nebeneinander geprägt: Einerseits die vom Bund vorgegebenen Strukturen für die Erweiterung des Katastrophenschutzes, und andererseits die Strukturen des Katastrophenschutzes der Länder. Beide Teile hatten sich im Laufe der Jahre in unterschiedlicher Weise entwickelt.
Mit der Neuordnung des Zivilschutzes wurde das gemeinsame Hilfeleistungssystem modernisiert und effektiver gestaltet. Die Ergänzung des Katastrophenschutzes wird nunmehr auf den Strukturen in den Ländern aufgebaut. Der Bund gibt keine starren Strukturen mehr vor. Die Länder haben die Möglichkeit, die vom Bund zur Verfügung gestellten Einsatzmittel innerhalb der eigenen Strukturen zu verwenden.
Auf diese Weise ist ein einheitliches Hilfeleistungssystem entstanden, das auf dem Katastrophenschutz aufbaut. Davon profitieren sowohl der Zivilschutz, als auch der Katastrophenschutz:
- Die Bundesmittel können auch bei Schadensereignissen im Frieden eingesetzt werden.
- Das Potenzial des allgemeinen Katastrophenschutzes kann auch zur Abwehr von Katastrophen im Verteidigungsfall eingesetzt werden.
Welche Leistungen erbringt der Bund?
1. Im Aufgabenbereich Sanitätswesen
Der Bund will die ärztliche Versorgung von Verletzten verbessern und die Kapazitäten von Rettungs- und Krankentransportdienst für einen Verletztentransport erweitern. Einsatztaktisch bilden ein Arzttruppkraftwagen und zwei Krankentransportwagen eine Einheit (SEG-San).
Alle 96 Kreisverwaltungsbehörden in Bayern erhalten eine einheitliche Grundversorgung, d. h. mindestens je einen Arzttruppkraftwagen und je einen Krankentransportkraftwagen. Die nach dieser Grundversorgung noch verbleibenden 30 ArztTrKW und 60 KTW wurden unter Berücksichtigung von Gefahrenpotenzialen, Einwohnerzahlen und Härtefällen verteilt.
2. Im Aufgabenbereich Betreuung
Die Bundesfahrzeuge im Aufgabenbereich Betreuung werden von den Hilfsorganisationen zur Versorgung und Betreuung von Personen genutzt.
Jede Kreisverwaltungsbehörde soll als Grundversorgung je einen Lastkraftwagen mit Feldkochherd sowie zwei Kombis (Einsatzfahrzeug Soziale Betreuung) erhalten.