Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen
Einheitliche Notrufnummer 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst
Am 11.07.2002 hat der Bayerische Landtag einstimmig das "Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen" beschlossen. Das Gesetz, das am 01.09.2002 in Kraft getreten ist, enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Die einheitliche, vorwahl- und gebührenfreie Notrufnummer 112 wird künftig nicht nur für die Feuerwehr, sondern auch für den Rettungsdienst genutzt.
- Es sind flächendeckend Integrierte Leitstellen zu errichten, die grundsätzlich ausschließlich dafür zuständig sind, die über 112 eingehenden Notrufe entgegenzunehmen und Feuerwehr und Rettungsdienst zu alarmieren. Bei diesem Konzept der Alarmierung aus einer Hand müssen sich die Bürgerinnen und Bürger für den Notfall nur noch eine leicht einprägsame Nummer merken. Die Gefahr von Verzögerungen und Übermittlungsfehlern wird minimiert, da die Zahl der an der Alarmierung beteiligten Stellen auf das Nötige reduziert wird.
- Träger der Integrierten Leitstellen sollen Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung sein, die aus den bestehenden 26 Rettungszweckverbänden gebildet werden. Dazu übertragen die Verbandsmitglieder, also die Landkreise und die kreisfreien Gemeinden, dem Rettungszweckverband zusätzlich die ihnen obliegenden Aufgaben der Feuerwehralarmierung und passen die Verbandsstrukturen der geänderten Aufgabenstellung an.
- In jedem der 26 bayerischen Rettungsdienstbereiche soll es nur eine Integrierte Leitstelle geben. Eine solche besteht in der Landeshauptstadt München bereits. Der Rettungsdienstbereich ist eine sowohl unter fachlichen wie auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut geeignete Bezugsgröße.
- Die Entscheidung über den Standort und den Betreiber der Integrierten Leitstelle bleibt - wie es die kommunalen Spitzenverbände auch gefordert haben - den Aufgabenträgern vor Ort überlassen. Sie erhalten damit den nötigen Spielraum, um lokale Besonderheiten berücksichtigen zu können.
- Den Landkreisen und den kreisfreien Gemeinden wird die Möglichkeit eröffnet, für ihr Gebiet eine Kreiseinsatzzentrale für Feuerwehren einzurichten, wenn sie für bestimmte Fälle die Einsatzunterstützung ortsnah organisieren wollen. Mit Ausnahme der Alarmierung können die Kreiseinsatzzentralen die Aufgaben der bisherigen Nachalarmierungsstellen im Bereich der Unterstützung von Feuerwehreinsätzen übernehmen.
- Die Errichtung Integrierter Leitstellen lässt sich nicht in ganz Bayern flächendeckend zur selben Zeit verwirklichen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine zeitlich gestufte Realisierung vor. Das Internetportal der Integrierten Leitstellen Bayern bietet über den nachstehenden Link Informationen zum aktuellen Projektverlauf.