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Gefahren des Winters

Unfall im Winter
Unfall im Winter
Alle Jahre wieder werden insbesondere die Autofahrer vom Winter und den damit zusammenhängenden widrigen Straßen- und Witterungsverhältnissen "überrascht". Die Folge ist alljährlich ein beachtlicher Anstieg der Unfallzahlen, glücklicherweise vorwiegend im Sachschadensbereich oder "nur" mit leichteren Personenschäden.

Indirekte Ursache dafür ist auch die fehlende Vorbereitung auf den Winter. Die Autofahrer sorgen häufig nicht rechtzeitig für eine den winterlichen Verhältnissen angepasste Ausrüstung des Fahrzeugs. Und, was genauso schlimm ist: Sie stellen ihre Fahrweise nicht immer auf die veränderten klimatischen Verhältnisse ein.

Die neuen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) traten am 4. Dezember 2010 in Kraft. Mit der StVO-Novelle (BGBl. I S. 1737) wurde u. a. die bisher geltende Pflicht, die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen, neu gefasst, da das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 9. Juli 2010 entschieden hat, dass die Bußgeldbewehrung für Verstöße § 2 Abs. 3a StVO gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 GG) verstößt und deshalb verfassungswidrig sei.

Die neuen Bestimmungen zur Winterreifenpflicht können wie folgt zusammengefasst werden:

"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit Reifen gefahren werden, die mit der Aufschrift M + S (M&S, M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen müssen mit o. a. Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein."

Die Winterreifenpflicht erstreckt sich auch auf zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Bei Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen und Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen müssen an den Rädern der Antriebsachsen entsprechende Reifen angebracht sein. Bei einer Antriebsachse mit Doppelbereifung müssen somit 4 "Winterreifen" verwendet werden.

Die im Handel angebotenen Reifen für die Vielzahl der Kraftfahrzeuge unterscheiden sich nach
Sommer-, Winter- und Ganzjahresreifen. Im Sommer stellt in der Regel der Sommerreifen bzw. der Ganzjahresreifen die geeignete Bereifung dar, da die Gummimischung der Sommerreifen heiße Temperaturen besser aushält und deswegen relativ hart ist. Beim Winterreifen dagegen ist die Gummimischung weicher, um auf nasser und kalter Fahrbahn einen optimalen Bremsweg zu garantieren. Hinzu kommt, dass Winterreifen im Sommer auf Grund der weicheren Gummimischung einen höheren Verschleiß haben und auch mehr Treibstoff verbrauchen, zudem benötigen sie bei höheren Geschwindigkeiten einen längeren Bremsweg. Ähnlich verhält es sich bei Sommerreifen im Winter, der Bremsweg verlängert sich hier ebenfalls signifikant.

Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss grundsätzlich, d. h. nicht nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, mindestens 1,6 mm betragen (§ 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).

Ausnahme: Für Mofas, Klein- und Leichtkrafträder sieht § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe von 1,0 mm vor.

Die Winterreifenpflicht gilt auch für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft.

Wer ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verbotswidrig ohne Winterreifen führt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 40 € und einen Punkt. Kommt es dadurch zu Behinderungen, so ist ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie ein Punkt vorgesehen.


Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein, sollten Sie die nachfolgenden Regeln beachten:

Wintertaugliche Ausrüstung:

Richtiges Verhalten bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen:


Ein wichtiger Ratschlag zum Schluss:
Winterzeit ist auch Schnupfen-, Erkältungs- und Grippezeit. Wer z. B. mit einem grippalen Infekt kämpft, sollte sich nicht ans Steuer eines Autos setzen, weil er in diesem Zustand den Anforderungen des Straßenverkehrs häufig nicht mehr gewachsen ist. Schnupfen- und erkältungslindernde Medikamente haben oftmals eine dämpfende Wirkung auf den Organismus, so dass die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein kann. Im Übrigen sollten die Autofahrer berücksichtigen, dass Medikamente in flüssiger Form häufig in erheblichen Mengen Alkohol enthalten.