Führerschein weg - was tun?
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, müssen Sie einen neuen Führerschein bei Ihrer Gemeinde oder der örtlich zuständigen Führerscheinstelle des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt beantragen. Wenn das Gericht eine Sperre für die Neuerteilung angeordnet hat, können Sie den Antrag bereits drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Die Führerscheinstelle prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Wenn Sie jedoch länger als zwei Jahre nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind, muss die Führerscheinstelle eine Prüfung anordnen.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb persönlich Kontakt mit Ihrer Führerscheinstelle auf.