



Ausnahme: Ihr Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen ist der Motor ausgeschaltet.
Als Fahrzeugführer – egal ob Kraftfahrzeug oder Fahrrad – sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Sicht und Ihr Gehör nicht durch Mitfahrer, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Auch das Telefonieren beim Autofahren lenkt sehr stark vom Verkehrsgeschehen ab, was wissenschaftliche Untersuchungen belegen. Daher sollten Sie möglichst wenig am Steuer telefonieren. Steuern Sie deshalb besser eine Parkmöglichkeit an und führen von dort aus das Telefonat.
Übrigens:
Das Halten im Haltverbot oder an ungeeigneten Stellen wie dem Seitenstreifen der Autobahn ist zum Telefonieren unzulässig und gefährlich. Der Seitenstreifen der Autobahn dient insbesondere der Anfahrt von Rettungskräften. Ihn zu blockieren ist nicht nur unklug, sondern lebensgefährlich!
Kommt es beim Telefonieren zu einem Unfall, kann der Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. Zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen.

In Zukunft gilt:
Gesehen werden reicht! Der Bußgeldbescheid kommt per Post an die Adresse des Halters.
Am besten ist es, kein Risiko einzugehen und sich eine Freisprecheinrichtung zu besorgen. Einfache Systeme gibt es schon unter 10,-- Euro.