Extremismus und Terrorismus
Politischer Extremismus, also Verfassungsfeindlichkeit, ist kurz gesagt ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen Elemente dieser freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschrieben. Damit ist eine Ordnung gemeint, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den wichtigsten Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehören insbesondere:
- Wahrung der im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Extremismus zeigt sich in Einstellungen, Meinungen und Ideologien wie auch in politisch bestimmten, zielgerichteten Aktivitäten, bis hin zu terroristischen Anschlägen. In der Sprache der Gesetzgebung werden solche Verhaltensweisen verfassungsfeindliche Bestrebungen genannt.
Islamistischer Terrorismus
Seit den Terroranschlägen in New York, Madrid und London steht islamistischer Terrorismus besonders im Fokus von Medien und Sicherheitsbehörden. Bislang sind alle islamistisch motivierten Terroranschläge bei uns, die sich unmittelbar gegen Deutschland gerichtet haben, entweder fehlgeschlagen oder verhindert worden. Mit der Tötung von zwei US-Soldaten am Frankfurter Flughafen am 2. März 2011 hat allerdings ein 21-jähriger serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger erstmals in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag vollendet. Auch Videobotschaften aus islamistischen Ausbildungslagern machen immer wieder deutlich, dass auch Deutschland und hier lebende Menschen in das Visier von islamistischen Terroristen geraten können.
Die Mehrheit der bei uns in Deutschland lebenden Muslime sind gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger. Allerdings versucht eine Minderheit, ihren Glauben für politische Zwecke zu instrumentalisieren und ihre Ziele auch gewaltsam durchzusetzen. Da ein großer Teil dieser in Deutschland wohnhaften Islamisten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist auch das Ausländerrecht ein zentrales sicherheitspolitisches Instrument.
Arbeitsgruppe BIRGiT
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat im Oktober 2004 die Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus) gegründet. Ihre Aufgabe ist es, Islamisten und auch sonstige Ausländerextremisten (zum Beispiel Unterstützer der PKK) konsequent zur Ausreise zu bringen oder, wenn eine Ausreise tatsächlich nicht durchsetzbar ist, ihren Handlungsspielraum soweit wie möglich einzuschränken, zum Beispiel durch strikte Meldeauflagen wie tägliches Aufsuchen der örtlichen Polizeiinspektion. Damit wollen wir nicht nur die konkret von diesen Personen ausgehende Gefahr verringern, sondern auch möglichen Sympathisanten signalisieren, dass Extremismus oder die Unterstützung terroristischer Aktivitäten in Bayern nicht geduldet wird.
In der AG BIRGiT arbeiten Mitarbeiter verschiedener Behörden, zum Beispiel des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz, des Bayerischen Landeskriminalamts und der Ausländerbehörden, zusammen. Dadurch ist eine effektive Koordinierung der im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Maßnahmen möglich.
Rechtsterrorismus
Die grausame Mordserie des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hat Gefahren des Rechtsterrorismus deutlich gemacht. Rechtsterroristische Taten können
- insbesondere wenn sie von Einzelpersonen oder Kleinstgruppen begangen werden - zu keiner Zeit ausgeschlossen werden. Das haben neben den NSU-Verbrechen in jüngerer Zeit auch die Breivik-Attentate in Norwegen im Jahr 2011 gezeigt. Die bayerischen Sicherheitsbehörden tun aber alles, um solche Taten zu verhindern. Beispielsweise beobachtet das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz ständig die aktuellen Entwicklungen und sammelt Hinweise auf eine mögliche zunehmende Radikalisierung oder Beschaffung von Waffen der rechtsextremistischen Szene.
Staatliche Maßnahmen
Die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus erfordert eine intensive Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden und auch mit anderen Institutionen:
- Bund und Ländern haben ein bundesweites Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR) eingerichtet. Damit verzahnen wir die Tätigkeit von Polizei und Verfassungsschutz noch besser.
- Im Rahmen der ständigen Verbesserung der Zusammenarbeit ist das GAR zu einem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) weiterentwickelt worden. Dort werden auch Erkenntnisse über Linksextremismus, Spionage oder Waffenhandel gebündelt.
- Im September 2012 wurde die bundesweit vernetzte „Rechtsextremismusdatei“ in Betrieb genommen, in der Informationen über Personen oder Gruppierungen zusammengeführt werden, die mit gewaltbezogenem Rechtsextremismus zu tun haben.
- Flankierend setzen wir auch auf eine Zusammenarbeit mit wichtigen gesellschaftlichen Akteuren. Ein Beispiel sind unsere bewährten Sicherheitspartnerschaften. Das sind Partnerschaften des Verfassungsschutzes mit Universitäten, mit Hochschulen und mit Justizvollzugsanstalten. Sie dienen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und helfen dabei, verdächtige Personen und Vorfälle zu erkennen.
Schließlich sind auch Prävention und Aufklärung eine zentrale Säule bei der Bekämpfung von Extremismus. Neben der Demokratieerziehung in der Schule hat auch die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) hier eine wichtige Funktion.
Mit diesen nur beispielhaft genannten Maßnahmenpaketen setzen wir alles daran, Extremismus und Terrorismus jeder Art schon im Ansatz zu verhindern.
