ADAC-Flugzeug und Rettungswagen
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Patientenrückholung

Patientenrückholung ist der Rücktransport von erkrankten oder verletzten Personen, sofern sie keine Notfallpatienten sind und der Transport keine sozialversicherungsrechtlich relevante Leistung ist. Die Patientenrückholung erfolgt daher außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes, sie wird grundsätzlich auf der Grundlage einer Mitgliedschaft in einer freiwilligen Hilfsorganisation oder aufgrund eines privatrechtlichen Versicherungsvertrags im Auftrag des Versicherers erbracht und umfasst in der Regel den Transport in eine geeignete Klinik oder nach Hause. Um die Patientensicherheit zu erhöhen und Rechtssicherheit für die durchführenden Unternehmen zu schaffen, ist für den Betrieb von Patientenrückholung jedoch eine Genehmigung nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz erforderlich (es sei denn, die Patientenrückholung erfolgt auf dem Luftweg oder es liegt weder ihr Ausgangs- noch ihr Zielort in Bayern).