Scharf: Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz!
Arbeitsministerin Ulrike Scharf ergänzte: „Der Sonntag steht unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Ich habe im letzten Jahr das bayerische Ladenschlussgesetz reformiert. In dem Gesetz haben wir gute Kompromisse gefunden und zahlreiche Möglichkeiten, z. B. für personallos betriebene Kleinstsupermärkte, geschaffen. Sie können täglich 24 Stunden öffnen. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Der Sonntag ist für mich nicht verhandelbar.“
Herrmann: Sinnvolle Ausnahmen für Sonntagsöffnungen bereits vorhanden
Der Freistaat Bayern verfüge laut den beiden Ministern bereits über ein modernes Ladenschlussgesetz. „Das Gesetz trägt den berechtigten Interessen von Verbrauchern und Handel Rechnung und sieht zugleich schon jetzt eine Reihe sinnvoller Ausnahmen für Sonntagsöffnungen vor“, erklärte Herrmann. So sind etwa Öffnungen von Bäckereien möglich, ebenso von Verkaufsstellen an Flughäfen, Bahnhöfen und Busterminals. Hinzu kommt für Kommunen die Möglichkeit, zu besonderen Anlässen unbürokratisch bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zuzulassen.