Landtag beschließt Änderung der Kommunalgesetze: Kirchner hebt die Bedeutung starker, handlungsfähiger Kommunen als Fundament unseres Freistaats hervor

Mehr Spielraum für Bayerns Kommunen: Der Bayerische Landtag hat heute wichtige Änderungen der Kommunalgesetze beschlossen. Innen- und Kommunalstaatssekretär Sandro Kirchner begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Mit den Änderungen reagiert der Freistaat auf den wachsenden Bedarf an flexiblen und rechtssicheren Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kommunen.

Rathaus in Gilching (Archivbild) ©BayStMI/Alexandra Beier

Landtag erleichtert Kommunen die Zusammenarbeit

Die in der Praxis bewährte Möglichkeit Zweckvereinbarungen abschließen zu können, werde gestärkt und weiter ausgebaut. Als Ergebnis eines Pilotvorhabens der Landratsämtern Hof und Wunsiedel im Fichtelgebirge wird darüber hinaus für alle Kreisverwaltungsbehörden in Bayern im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit die neue Möglichkeit geschaffen, durch gegenseitige Vereinbarung staatliche Aufgaben effizient als gemeinsame Stelle wahrzunehmen. „Dies eröffnet angesichts knapper werdender Ressourcen neue Spielräume für eine effiziente gemeinsame Aufgabenerfüllung“, so Kirchner.

Schnellere Personalentscheidungen für Bayerns Kommunen

Der Staatssekretär führte weiter aus, dass der beschlossene Gesetzesentwurf auch eine Reihe weiterer praxisnaher Anpassungen vorsehe. Beispielsweise wird es Kommunen ermöglicht, die Leitung der Rechnungsprüfungsämter auch mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt zu besetzen. Zudem können Gemeinderäte künftig die Personalbefugnisse für Bedienstete bis zur Besoldungsgruppe A 14 oder Entgeltgruppe 14 auch auf den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin Großer Kreisstädte übertragen. „Das beschleunigt Personalentscheidungen und entlastet die Gremien“, erklärte Kirchner abschließend.

Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen des heute beschlossenen Gesetzes finden Sie auf der Webseite des Innenministeriums unter Gesetz- und Verordnungsentwürfe.

Die Gesetzesänderungen treten zum 1. Januar 2026 bzw. zum 1. August 2026 in Kraft.