Herrmann: Wer schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht!
Wie Herrmann weiter erläuterte, zählten zu den begangenen Straftaten Sexualdelikte, Totschlagsdelikte, schwere Körperverletzungsdelikte sowie Schleuserkriminalität. Seit der Machtübernahme der Taliban konnten bereits 43 afghanische Straftäter aus Bayern nach Afghanistan abgeschoben werden; davon allein 25 Personen in den letzten sechs Monaten. Die Rückführung von Straftätern sei ein „zentraler Baustein der Asylwende“ und müsse weiter konsequent fortgesetzt werden. „Wer in unserem Land Schutz sucht, gleichzeitig aber schwere Straftaten begeht, verwirkt sein Bleiberecht. Es ist unsere Pflicht, die Sicherheit in Bayern konsequent zu gewährleisten – und dazu gehören auch Rückführungen von Straftätern in ihre Herkunftsländer“, hob Innenminister Herrmann abschließend hervor.