Ehrenamt in Stiftungen
Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in gemeinnützigen Stiftungen. Allein in Bayern gibt es fast 4.000 rechtsfähige, dem Gemeinwohl verpflichtete Stiftungen, und jährlich wächst die Zahl weiter an. Die Mitglieder der Stiftungsorgane tragen die Verantwortung für die Verwaltung der Stiftungen und sind in der Regel ehrenamtlich tätig. Näheres legt der Stifter bei Errichtung der Stiftung in der jeweiligen Stiftungssatzung fest. Dort ist auch geregelt, wie sich die Stiftungsorgane zusammensetzen und wer deren Mitglieder ernennt oder vorschlägt.

Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement bieten die sogenannten Bürgerstiftungen. Dieser Stiftungstyp hat sich etwa Mitte der 1990er Jahre entwickelt und weist seither beständige und dynamische Zuwachszahlen auf. Eine herkömmliche Stiftung wird von einer oder wenigen Personen gegründet. Im Unterschied dazu sind Bürgerstiftungen Gemeinschaften von Stiftern und Zustiftern, die das Stiftungskapital erst langfristig durch eine Vielzahl eher kleinerer Zustiftungen aufbauen und die sich auch aktiv in der Stiftungsarbeit engagieren. Sie sind geprägt durch ihre regionale Ausrichtung, dienen der aktiven Mitgestaltung der örtlichen Gemeinschaft und verfolgen in der Regel einen entsprechend weitgefassten Stiftungszweck. Mehrere tausend ehrenamtliche Gremienmitglieder engagieren sich bundesweit in über 400 Bürgerstiftungen mit Zeit, Ideen und Geldmitteln (Quelle: Stiftung Aktive Bürgschaft).
Wenn Sie sich in solchen Stiftungen ehrenamtlich engagieren möchten, informieren Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde oder bei Gemeinden im Umkreis oder nutzen Sie die angeführten Links. Weitere Informationen über Stiftungen finden Sie auf unseren Stiftungsseiten.