
Datenschutzreform-Arbeitshilfen
Um die Einarbeitung in die Vorgaben der EU-Datenschutzreform und die ersten allgemeinen, für jede öffentliche Stelle zu vollziehenden Umsetzungsschritte zu erleichtern, stellt das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration allen nachgeordneten Behörden und öffentlichen Stellen ausgewählte Standardlösungen und Muster in einer Sammlung von „Arbeitshilfen zur EU-Datenschutzreform“ (jetzt mit Muster zur Auftragsverarbeitung) zur Verfügung.
Die zweite Aktualisierung der Arbeitshilfen, Stand März 2019, enthält neben einer kurzen allgemeinen, einführenden Erläuterung der neuen Rechtslage
- einen Maßnahmenplan,
- eine Datenschutz-Geschäftsordnung,
- an die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses angepasste Mustertexte zur Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 12 bis 14 DSGVO,
- ein Formular für das Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO,
- ein Muster zur Auftragsverarbeitung,
- Hinweise zur Datenschutz-Folgenabschätzung sowie
- Mustertexte für das Impressum und eine Datenschutzerklärung im Internetauftritt staatlicher Behörden in Bayern sowie für eine Zweckvereinbarung für die Zusammenarbeit im Datenschutz.