Herrmann zur Verschärfung der Energieeinsparverordnung

München, 12.06.2013

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Vom Bund geplante Verschärfung der Energieeinsparverordnung führt zu unvertretbaren Belastungen - Bei Energiesparmaßnahmen Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren"

+++ Innenminister Joachim Herrmann erteilt der vom Bundeskabinett beschlossenen Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine klare Absage: "Völlig überzogene energetische Anforderungen treiben die Wohnungsbaukosten und Mieten in die Höhe. Bei aller Notwendigkeit von Energiesparmaßnahmen dürfen wir die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren. Die Planungen des Bundes, die primärenergetischen Anforderungen um 25 Prozent zu erhöhen, sind grober Unfug. Ein Gutachten zeigt, dass die Amortisationszeiträume für diese höheren Aufwendungen zwischen mindestens 32 und über 150 Jahren liegen werden. Das machen wir nicht mit!" Bayern wird deshalb im Bundesrat den Antrag stellen, die Anforderungen an Wohnungsneubauten auf das Maß zu beschränken, für das die Wirtschaftlichkeit gutachterlich belegt ist. +++

Die vom Bundeskabinett am 6. Februar 2013 beschlossene EnEV-Änderungsverordnung sieht bei den primärenergetischen Anforderungen eine Anhebung in zwei Stufen von jeweils 12,5 Prozent (in den Jahren 2014 und 2016) vor, bei den Hüllflächenanforderungen um zweimal rund 10 Prozent. Bei Maßnahmen an Bestandsgebäuden sind keine Verschärfungen geplant.

Bayern wird bei den Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates am 20. Juni 2013 den Antrag stellen, die Erhöhung der energetischen Anforderungen in einer Stufe, und zwar zum 1. Januar 2016, zusammenzufassen und die Anforderungen an Wohnungsneubauten auf das Maß zu beschränken, für das die wirtschaftliche Vertretbarkeit gutachterlich belegt ist. Dies bedeutet für Wohnungsneubauten den Verzicht auf die zweite Stufe der vom Bund geplanten Anhebungen.