Rettungsgasse hilft Leben retten

München, 27.07.2017

Rettungsgasse hilft Leben retten - Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann startet gemeinsam mit ADAC, BMW und Hochschule Landshut erweiterte Aufklärungskampagne: Verdreifachung der Rettungsgassenbanner auf Autobahnen - Neuer mehrsprachiger Infoflyer - Innovative Rettungsgassen-App - Spezielle Rettungsgassenhinweise auf Fahrzeug-Informationssystemen - Konsequente Polizeikontrollen

+++ Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann verstärkt die Maßnahmen, um die Rettungsgasse noch besser in den Köpfen der Verkehrsteilnehmer zu verankern. Gemeinsam mit den ADAC Regionalclubs Südbayern und Nordbayern, der BMW Group und der Hochschule Landshut hat der bayerische Innenminister heute in München eine erweiterte Aufklärungskampagne vorgestellt. Unter anderem gibt es zusätzliche Rettungsgassenbanner auf Autobahnen, einen neuen mehrsprachigen Infoflyer, eine innovative Rettungsgassen-App sowie spezielle Rettungsgassenhinweise auf Fahrzeug-Informationssystemen. "Ohne Rettungsgasse kommen Polizei- und Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug zur Unfallstelle, obwohl oftmals jede Sekunde zählt", mahnte Herrmann. Wertvolle Zeit verstreiche, um Menschenleben zu retten. Daher appellierte Herrmann: "Bilden Sie immer eine Rettungsgasse, wenn es nur mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts geht oder sich der Verkehr staut. Vielleicht rettet die Rettungsgasse auch Ihnen einmal Ihr Leben!" +++

Der bayerische Innenminister kündigte an, die Zahl der an Autobahnbrücken angebrachten Rettungsgassenbanner zu verdreifachen. Derzeit gibt es 61 solche Banner an besonders staugefährdeten Abschnitten. Herrmann: "Insgesamt werden wir die Zahl der Rettungsgassenbanner bis Ende 2017 auf rund 200 erhöhen." Außerdem laufe derzeit ein Pilotversuch zur Anzeige des Textes 'Rettungsgasse' in Streckenbeeinflussungsanlagen, der mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums und in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Straßenwesen auf der A 8 Ost zwischen dem Autobahnkreuz München-Süd und der Anschlussstelle Holzkirchen durchgeführt wird.

Wie Herrmann weiter erläuterte, hat das bayerische Innenministerium in Kooperation mit dem ADAC auch einen neuen mehrsprachigen Flyer mit den in der Straßenverkehrsordnung neugefassten Rettungsgassen-Regelungen erstellt. Seit 1. Januar 2017 ist die Rettungsgasse von allen Fahrzeugen bereits schon dann zu bilden, wenn es nur mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts geht oder der Verkehr zum Erliegen kommt. "Autofahrer auf der linken Spur müssen nach links fahren und alle anderen nach rechts", erklärte Herrmann. "Bei drei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung gilt die einfache Regel: Eins links – zwei rechts." Der Standstreifen dürfe nicht genutzt werden. Der neue Rettungsgassenflyer ist unter anderem unter www.innenministerium.bayern.de abrufbar.

Zusätzlich hat das bayerische Innenministerium nach Herrmanns Worten gemeinsam mit BMW und der Hochschule Landshut neue Ansätze zur besseren Rettungsgassenbildung erarbeitet. So entwickelt die BMW Group derzeit eine Software, die Verkehrsteilnehmer situationsangepasst über ihre Fahrzeuginformationssysteme zur Bildung der Rettungsgasse hinweist. Außerdem hat die Hochschule Landshut eine innovative Rettungsgassen-App entworfen, die auf Autobahnen die Verkehrsteilnehmer beim Erreichen des Stauendes oder im Stau durch Sprachausgabe daran erinnert, eine Rettungsgasse zu bilden. Zusätzlich visualisiert die App die richtige Bildung der Rettungsgasse. "Die elektronischen Informationen, wo das Bilden einer Rettungsgasse erforderlich ist, übermittelt jeweils unsere Verkehrsmeldestelle der Bayerischen Polizei", so Herrmann.

Laut Herrmann wird die Bayerische Polizei die Bildung der erforderlichen Rettungsgasse künftig noch konsequenter kontrollieren. "Dort, wo die Einsicht fehlt, müssen wir mit verschärften Kontrollen und harten Sanktionen nachhelfen", betonte Herrmann. So habe sich Bayern auch für eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei solchen Verstößen eingesetzt. Nach dem neuen Entwurf zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung soll das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die die Rettungsgassenpflicht von 20 Euro auf 200 Euro angehoben werden. Bei Behinderung drohen 240 Euro, bei Gefährdung 280 Euro und bei Sachbeschädigung 320 Euro Bußgeld, mit jeweils einem Monat Fahrverbot. Gleichzeitig sollen bei jedem Verstoß zwei Punkte fällig werden.

Abschließend machte Herrmann deutlich, dass das Thema 'Rettungsgasse' schon seit Jahren ein Schwerpunkt des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 'Bayern mobil – sicher ans Ziel' ist (siehe www.sichermobil.bayern.de). Neben Informationsflyern hat das bayerische Innenministerium unter anderem einen besonders einprägsam Videospot zur Rettungsgasse produziert, der mit den Stichworten 'Rettungsgasse ist kinderleicht' auf vielen Kanälen im Internet abrufbar ist, unter anderem unter www.innenministerium.bayern.de. Außerdem wurde beispielsweise in Kooperation zwischen dem Bayerischen Rundfunk und dem Bayerischen Roten Kreuz der 'BAYERN 3-Retterruf' erarbeitet, um Rettungsdiensten den Weg zur Unfallstelle frei zu machen.