Der Leistungssport hat im Freistaat Bayern eine hohe Priorität. Optimale Strukturen und zielgerichtete Förderungen ebnen dabei sportlichen Talenten den Weg in den Spitzensport.
Aber wie hängen der Spitzensport und der Nachwuchsleistungssport zusammen? Für die Zuständigkeiten gilt: Die Förderung des Spitzensports liegt aufgrund seiner repräsentativen Wirkung im internationalen Umfeld in Bundeskompetenz. Die Förderkompetenz für den Nachwuchsleistungssport liegt dagegen in der Zuständigkeit der Länder. Zwei Ebenen, die eng miteinander verwoben sind. Konkret bedeutet das: Ohne eine Förderung des Nachwuchsleistungssports durch die Länder, die auf die Spitzensportförderung des Bundesausgerichtet ist, wäre Spitzensport nicht möglich. Genau deshalb gibt es eine enge Verzahnung in Sachen Leistungssportförderung an der Schnittstelle zwischen Spitzensport (in Zuständigkeit der Bundessportfachverbände, der sogenannten Spitzenverbände) und Nachwuchsleistungssport (in Zuständigkeit der Landessportfachverbände).
Wie sind die Förderstrukturen im Spitzensport und im Nachwuchsleistungssport ausgerichtet? In Deutschland gibt es dazu eine Kaderstruktur. In ihr werden sportliche Talente ausgewählt, um ihnen im Sport den Weg in die Weltspitze zu ebnen. Bundeskader sind je nach Leistung und Alter der Athleten: Olympiakader (OK) - Perspektivkader (PK) - Ergänzungskader (EK) - Nachwuchskader (NK) 1 (U23) - Nachwuchskader (NK) 2 (U20). Die unterste offizielle Stufe im Kadersystem bildet der vom jeweiligen Landesfachverband benannte Landeskader (LK) auf Ebene der Bundesländer.
Weitere Informationen zum Bereich des Nachwuchsleistungssports finden Sie unter: Förderung des Nachwuchsleistungssport
Wie können die Anforderungen im Leistungssport mit den Ansprüchen einer (schulischen) Ausbildung in Einklang gebracht werden? Oftmals eine sportliche Herausforderung, die aber mit den vielen Möglichkeiten einer dualen Karriere gelöst werden kann. Die Bayerische Polizei etwa bietet für herausragende Athletinnen und Athleten mit einer zeitlich gestreckten Ausbildung die Möglichkeit, Sport und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Aufnahme in die Spitzensportförderung der Bayerischen Polizei setzt zumindest eine Zugehörigkeit zum NK 2 sowie eine positive sportfachliche Prognose voraus.