Warnung und Information der Bevölkerung
Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall – sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden. Bayern setzt dabei auf einen vielfältigen Warnmittelmix, zur effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen.
Landesweiter Probealarm 2026
Am 12. März 2026 findet der jährliche landesweit einheitliche Probealarm in Bayern statt.
Was passiert?
- Das Bayerische Melde- und Lagezentrum (BayMLZ) im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration löst ab 11:00 Uhr bayernweit Warnmeldungen der Warnstufe 2 (Gefahrenmitteilung) über die Warn-Apps und Warnmultiplikatoren aus. Die Warnmeldungen erfolgen über Warn-Apps und Warnmultiplikatoren des Modularen Warnsystem (MoWaS). Dies umfasst besonders die Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP sowie Cell Broadcast.
- Um 11:30 Uhr sendet das BayMLZ eine Entwarnung.
Dieses Jahr wird zum ersten Mal auch die Entwarnung über Cell Broadcast erprobt. Die Auslösung von Cell Broadcast über MoWaS erfolgt dabei ausschließlich durch das BayMLZ, um die Funktionsfähigkeit einer bayernweiten Auslösung unter realistischen Bedingungen zu testen.
Hinweis
Sie können auf Ihrem Mobilgerät den Empfang von Cell Broadcast-Nachrichten für Warnstufe 2 (mittel) und Warnstufe 3 (niedrig) einzeln ausschalten. Das gilt auch für Entwarnungen per Cell Broadcast.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Regionale Abläufe: Doppelmeldungen möglich
- Parallel können die Integrierten Leitstellen (ILS) und die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf regionaler Ebene zeitversetzt ebenfalls eine Warnmeldung über MoWaS absetzen. Dadurch kann es bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps in diesen Bereichen zu einer Doppelmeldung (Regierung und Kreisverwaltungsbehörde bzw. ILS) kommen.
- Außerdem können Kreisverwaltungsbehörden ab 11:00 Uhr eigene, nicht direkt an MoWaS angeschlossene Warnmittel auslösen, z. B.:
- Stadtwerbetafeln
- Lautsprecherdurchsagen
- Verwaltungs-Websites
- Behörden-Hotlines
- Sirenen
Sirenen
Es ist geplant, auch den Entwarnungston über Sirenen zu testen. Aufgrund von Umstellungsarbeiten ist das aber noch nicht bei allen Sirenen im Freistaat möglich.
Der landesweite Probealarm - kurz erklärt in Deutscher Gebärdensprache
Medienpaket
Teilnehmende Kommunen am Probealarm
Die Warnsysteme im Kurzüberblick
Cell Broadcast: Warnungen direkt aufs Handy
Seit Februar 2023 können in Deutschland Warnmeldungen über Cell Broadcast direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone gesendet werden. Dieser Dienst funktioniert ohne zusätzliche App und ergänzt den bestehenden Warnmittelmix.
Bundesweiter Warntag 2026
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt, in diesem Jahr am 10. September 2026. Weitere Informationen zum Bundesweiten Warntag erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf der Themenseite zum Bundesweiten Warntag.
Warnung der Bevölkerung
Zur Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:
- Amtliche Gefahrenmitteilungen über Rundfunk und Fernsehen
- Sirenen, über die auch das Signal „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten“ ausgestrahlt werden kann
- Cell Brodcast
- Warn-Apps wie NINA oder KATWARN
- Digitale Informationstafeln in Innenstädten, im ÖPNV sowie an zentralen Fernverkehrsbahnhöfen
- Durchsagen über Lautsprecherfahrzeuge
Die Rundfunkwarnung wird flächendeckend in Bayern genutzt. Sie ermöglicht neben der Ankündigung von Gefahren auch die Weitergabe von Verhaltensregeln. Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, die von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahrenmitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungslage informieren.
Eine Rundfunkwarnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warnereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrandgefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender gegeben.
Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.
Sirenensignale
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarmierung der Einsatzkräfte
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Warnung der Bevölkerung
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Entwarnung
Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen werden ergänzend, oder in Gebieten, in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.