Warnung und Information der Bevölkerung

Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall – sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden. Bayern setzt dabei auf einen vielfältigen Warnmittelmix, zur effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen.

Bundesweiter Warntag 2026

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat nach dem Bundesweiten Warntag eine positive erste Bilanz gezogen: „Nach einem ersten Überblick ist der Warntag bei uns in Bayern sehr erfolgreich verlaufen und wir konnten die Bevölkerung mit den unterschiedlichen Warnmitteln schnell und zuverlässig erreichen. Die bundesweit zentral ausgelöste Warnung über Cell Broadcast und das Modulare Warnsystem wurden erfolgreich an die Mobiltelefone übermittelt. Auch die Sirenenwarnung in den teilnehmenden Kommunen hat insgesamt sehr gut funktioniert.“ Lediglich vereinzelt kam es zu einer leichten Verzögerung bei der Warnung über die Warn-Apps. Neben der Warnung ab 11 Uhr ist auch die Entwarnung ab 11:45 Uhr über Cell Broadcast, die Warn-Apps und digital ansteuerbare Sirenen im Freistaat insgesamt störungsfrei verlaufen. Die Ergebnisse des heutigen Warntags werden nun vom Bayerischen Landesamt für Bevölkerungsschutz detailliert ausgewertet und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet.

Nähere Informationen zum Bundesweiten Warntag erhalten Sie in unserer Pressemitteilung vom 10. September 2026.

Wie waren Ihre Erfahrungen zum Bundesweiten Warntag?

Melden Sie sich jetzt! Im Anschluss an den Bundesweiten Warntag führt das BBK eine Umfrage zu den Erfahrungen mit der Probewarnung durch, an der sich alle Bürgerinnen und Bürger beteiligen können.

Die Warnsysteme im Kurzüberblick

Cell Broadcast: Warnungen direkt aufs Handy

Seit Februar 2023 können in Deutschland Warnmeldungen über Cell Broadcast direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone gesendet werden. Dieser Dienst funktioniert ohne zusätzliche App und ergänzt den bestehenden Warnmittelmix.

Informieren über Warn-Apps: NINA und KATWARN

Die Warn-Apps „NINA“ und „KATWARN“ informieren über Gefahrenlagen und bieten Verhaltenstipps. Sie sind kostenlos verfügbar und ermöglichen es den Nutzern, Warnungen für ausgewählte Regionen zu erhalten.

Landesweiter Probealarm 2026

Der letzte landesweite Probealarm in Bayern fand am 12. März 2026 statt. Der Probealarm verlief überwiegend störungsfrei und die Bevölkerung wurde auf verschiedenen Kanälen erreicht. Das Bayerische Melde- und Lagezentrum für den Bevölkerungsschutz im Innenministerium hat um 11:00 Uhr erfolgreich über das Modulare Warnsystem des Bundes die Warnstufe 2 via Cell Broadcast und die Warn-Apps wie NINA oder KATWARN ausgelöst. Erstmals wurde auch die Entwarnung über Cell Broadcast getestet, was insgesamt gut funktioniert hat.  

Mehr zum vergangenen Probealarm (Meldung vom 12.03.2026).

Der landesweite Probealarm - kurz erklärt in Deutscher Gebärdensprache

Warnung der Bevölkerung

Zur Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:

  • Amtliche Gefahrenmitteilungen über Rundfunk und Fernsehen
  • Sirenen, über die auch das Signal „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten“ ausgestrahlt werden kann
  • Cell Brodcast
  • Warn-Apps wie NINA oder KATWARN
  • Digitale Informationstafeln in Innenstädten, im ÖPNV sowie an zentralen Fernverkehrsbahnhöfen
  • Durchsagen über Lautsprecherfahrzeuge

Die Rundfunk­warnung wird flächendeckend in Bayern genutzt. Sie ermöglicht neben der Ankündigung von Gefahren auch die Weitergabe von Verhaltens­regeln. Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahren­durchsagen, die von den Rundfunk­sendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahren­mitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächst­möglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungs­lage informieren. 

Eine Rundfunk­warnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutz­behörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warn­ereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrand­gefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunk­sender gegeben.

Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.

Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Warnung der Bevölkerung

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Entwarnung

Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.

Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen werden ergänzend, oder in Gebieten, in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.