Das neue Landesamt für Bevölkerungsschutz im Bayerischen Innenministerium

Krisen, Umweltkatastrophen, geopolitische Gefahren – um solche Situationen meistern zu können, ist vor allem eins entscheidend: Bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Szenarien, koordiniertes und gemeinsames Handeln im Ernstfall und effektive Führungsstrukturen auf staatlicher, regionaler und kommunaler Ebene. Dafür sorgt seit April 2026 das Landesamt für Bevölkerungsschutz. Im Bayerischen Innenministerium angesiedelt, ist es das erste seiner Art in Deutschland.

Start des neuen Landesamts für Bevölkerungsschutz

Landesamt für Bevölkerungsschutz - O-TON Herrmann

Landesamt für Bevölkerungsschutz - O-TON Zacher

Was sind die Kernkompetenzen des Landesamts?

Stärke

Den Bevölkerungsschutz bestehend aus Brandschutz, Rettungsdienst sowie Katastrophen- und Zivilschutz und die Zivile Verteidigung auf Landesebene spürbar ausbauen.

Kooperation

Das Zusammenwirken von Kräften der Feuerwehren, der Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks wirksam landesweit verzahnen, um Einsatzlagen gemeinsam noch besser bewältigen zu können.

Effizienz

Kurze Wege und reibungslose Abläufe, damit bestehende Strukturen auf Landesebene zusammen noch schlagkräftiger agieren.

Strategie

Bestmögliche Vorbereitung auf verschiedene Szenarien, stärkerer Fokus auf Einsatzkonzepte und regelmäßige organisationsübergreifende Übungen.

Alles unter einem Dach: Das Landesamt im Innenministerium

Kompetenzen vereint. Schlagkraft garantiert.

Das Landesamt für Bevölkerungsschutz (LfB) ist Teil des Bayerischen Innenministeriums, denn ein gesondertes Landesamt würde die Wege verlängern und könnte zu Informations­verlusten führen. Die räumliche Nähe zur ebenfalls im Bayerischen Innenministerium ansässigen Bayerischen Polizei und deren Lagezentrum garantiert im Ernstfall weiterhin kurze Wege und erleichtert die Zusammenarbeit aller Blaulicht­organisationen. Im Landesamt selbst arbeiten rund 85 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Sicherheit Bayerns. Insgesamt stehen in allen Einsatz­organisationen in Bayern ca. 450.000 Einsatzkräfte zur Verfügung.

Sieben Sachgebiete bilden künftig das Rückgrat des Bevölkerungsschutzes in Bayern

Die wichtigsten Aufgaben der Sachgebiete sind unter anderem:

  • Einholen und Erstellen von Lageinformationen und Lagebildern
  • Warnung der Bevölkerung
  • Leitung bayernweiter Einsätze durch die Führungsgruppe Katastrophenschutz Land Bayern (FüGK-By)
  • Sitz des Bayerischen Melde- und Lagezentrums für den Bevölkerungsschutz (BayMLZ)

  • Organisation des fach- und organisationsübergreifenden Katastrophenschutzes
  • Konzepterstellung für außergewöhnliche Großschadenslagen wie etwa Wald- und Vegetationsbrände
  • Konzeptionen, etwa für die überregionale Kooperation mit benachbarten Ländern, den Einsatz von Spontanhelfern sowie der Psychosozialen Notfallversorgung

Organisation der gesamten Kommunikationstechnik im Bevölkerungsschutz, darunter auch:

  • die Notrufnummer 112
  • die Nutzung des BOS Digitalfunks im Bevölkerungsschutz
  • die Satellitenkommunikation
  • die Betreuung zentraler IT-Anwendungen

  • Beschaffung von Einsatzmitteln
  • Haushaltsangelegenheiten des Landesamts
  • Verwaltung der staatlichen Ausstattung, der ergänzenden Ausstattung des Bundes und der künftigen Katastrophenschutzlager
  • Angelegenheiten des Bayerischen Zentrums für besondere Einsatzlagen (BayZBE)
  • Rechtsfragen des Bevölkerungsschutzes
  • Schnittstelle zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

  • Bündelung fachlicher und rechtlicher Angelegenheiten der Feuerwehren, wie den vorbeugenden Brandschutz
  • Feuerwehrbedarfsplanung
  • Aus- und Fortbildung der Feuerwehren
  • Angelegenheiten der drei Staatlichen Feuerwehrschulen
  • Alarmierungsplanung
  • übergreifende Angelegenheiten für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz

  • Recht und Organisation des Rettungsdienstes samt Wasserrettung, Berg- und Höhlenrettung
  • Angelegenheiten des Bayerischen Zentrums für Alpine Sicherheit (BayZAS)
  • Systemsteuerung des Telenotarztes
  • Betrieb des Notfallregisters
  • Rechtsaufsicht über das Bayerische Rote Kreuz

  • ressortübergreifende Koordinierung der Angelegenheiten der Zivilen Verteidigung einschließlich Zivilschutz, insbesondere Stärkung des Selbstschutzes der Bevölkerung
  • Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz
  • sektorenübergreifende Angelegenheiten des physischen Schutzes Kritischer Infrastrukturen