Am 31. Mai 2025 hat die Landeshauptstadt München ihre Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingereicht.
Auch der organisierte Sport in Bayern hat sich mit einem einstimmigen Beschluss vom 28. Juni 2025 für die Bewerbung Münchens ausgesprochen. Sportminister Joachim Herrmann unterstrich bei der 4. Sitzung des Verbandsausschusses vor dem Bayerischen Landes-Sportverband und seinen Sportfachverbänden, wie groß die Chance auf ein neues Olympisches Kapitel in München 20XX sei. Herrmann betonte: „Olympia ist ein Investitionsschub für die Gesellschaft und in die Zukunft nachfolgender Generationen. Es ist ein starker Impuls für Ehrenamt, für Bewegung und für Identität.“
Das Bewerbungskonzept wurde gemeinsam mit der Bayerischen Staatsregierung erarbeitet. Es basiert auf einem ausführlichen Fragenkatalog des DOSB. Dieser orientiert sich an den Kriterien des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und deckt zentrale Themen ab: von der langfristigen Vision über Sportstättenkonzeption und Nachhaltigkeit, politische Unterstützung und Bürgerbeteiligung bis hin zur gesellschaftlichen Wirkung.
Der DOSB bewertet die Konzepte der Bewerber in mehreren Stufen: sportfachlich, gesellschaftlich, bundesweit. Ziel ist es, bis Herbst 2026 zu entscheiden, mit welcher Bewerbung Deutschland beim IOC antreten will. Mitbewerber sind: Berlin, Hamburg und die Region Rhein-Ruhr.
Kern des Konzepts ist dabei das „One Village“-Modell. Etwa 90 Prozent der Sportstätten im Cluster München sind in weniger als 30 Minuten Anreisezeit erreichbar, rund 90 Prozent der Sportstätten liegen im Radius von unter 50 Kilometern zum Olympischen Dorf. Circa 90 Prozent der Athletinnen und Athleten sollen im geplanten Olympischen Dorf im Nordosten Münchens untergebracht werden. Das Olympische Dorf ist als Teil eines neuen Stadtteils für rund 30.000 Menschen, mit Schulen, Kindergärten, Nahversorgung und Erholungsflächen geplant. Die Olympia-Arenen von 1972, wie der Olympiapark mit seinen Sportstätten, die Olympiaschießanlage in Garching, die Regattastrecke Oberschleißheim, die Reitanlage Riem in München, der Eiskanal in Augsburg und das Fußballstadion Regensburg bilden das Herzstück des Sportstättenkonzepts.
Es wird nur wenige temporär errichtete Sportstätten geben – ähnlich wie bei den European Championships 2022, dem größten Multisport-Event in München seit den Olympischen Spielen 1972. Neue Austragungsorte werden ausschließlich dort geschaffen, wo bestehende Infrastruktur sinnvoll und flexibel erweitert werden kann. Nur vereinzelt gibt es im Konzept weitere Standorte außerhalb Bayerns, beispielsweise im Fall von Segeln, das der DOSB am offenen Meer plant.
Die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele – mit München als Herzstück und dem Freistaat Bayern als starkem Unterstützer – ist mehr als nur die Organisation eines sportlichen Großereignisses. Sie ist eine großartige Chance für unser Land und wirkt weit über den Sport hinaus. Die Spiele haben das Potential, das Ehrenamt zu stärken, die Mobilität der Zukunft zu fördern und der Landes- und Stadtentwicklung stärkende, beschleunigende Impulse zu geben. Olympische und Paralympische Spiele in München werden außerdem wichtige Anreize für Wirtschaft, Forschung und Tourismus schaffen und bringen Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft zusammen.
Es soll nur in Infrastruktur investiert werden, die ohnehin gebraucht wird, um den Wirtschaftsstandort und die Lebens- und Wohnqualität der Menschen in und um München zusätzlich zu stärken. Wie schon 1972 sollen deshalb zentrale langfristig bestehende Planungen durch die Olympischen Spiele beschleunigt werden: der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, die Mobilitätswende, der soziale Wohnungsbau und die (Weiter-)Entwicklung barrierefreier Stadträume.
Die Bayerische Staatsregierung und die Landeshauptstadt München wollen die Bewerbung mit den Münchnerinnen und Münchnern gemeinsam gestalten. Deshalb findet im Oktober 2025 in München auf Initiative der Landeshauptstadt ein Bürgerentscheid statt. Nur bei einem positiven Votum der Bürgerschaft wird die Bewerbung fortgesetzt.