Klare Haltung aus Bayern: Sonn- und Feiertage bleiben besonders geschützt. ▶️Das bayerische #Ladenschlussgesetz schafft bereits heute praxistaugliche Lösungen und sinnvolle Ausnahmen – ohne den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags infrage zu stellen. 💬#Bayern|s Innenminister @joachim.herrmann.csu betont in diesem Zusammenhang: „Sonn- und Feiertage sind kein verhandelbares Gut, sondern durch das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung besonders geschützt und Ausdruck unserer kulturellen Identität. Sie dienen der gemeinsamen Ruhe, der gesellschaftlichen Orientierung und dem Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. An diesem Schutz wird in Bayern nicht gerüttelt. Ich lehne eine Aufweichung des Ladenschlusses klar ab.“ ℹ️Zugleich verweist die Staatsregierung darauf, dass das bayerische Ladenschlussgesetz bereits zahlreiche praktikable Ausnahmen ermöglicht – etwa für Bäckereien, Verkaufsstellen an Flughäfen, Bahnhöfen und Busterminals sowie für kommunale verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu besonderen Anlässen. Auch personallos betriebene Kleinstsupermärkte können täglich rund um die Uhr öffnen. #baystmi