Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall – sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden. Bayern setzt dabei auf einen vielfältigen Warnmittelmix, zur effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen.
Zur Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:
Die Rundfunkwarnung wird flächendeckend in Bayern genutzt. Sie ermöglicht neben der Ankündigung von Gefahren auch die Weitergabe von Verhaltensregeln. Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahrendurchsagen, die von den Rundfunksendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahrenmitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächstmöglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungslage informieren.
Eine Rundfunkwarnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warnereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrandgefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunksender gegeben.
Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.
In jedem Jahr findet in ganz Bayern am zweiten Donnerstag im März ein Probealarm statt, mit dem nicht nur alle Warnsysteme auf ihre Funktionalität hin geprüft werden, sondern auch die Bevölkerung entsprechend für den Ernstfall sensibilisiert werden soll. Der letzte landesweite Warntag fand am 13. März 2025 statt und verlief aus Sicht des bayerischen Innen- und Katastrophenschutzministers Joachim Herrmann weitgehend störungsfrei:
„Insgesamt konnten wir unsere Warnmittel umfassend erproben und die Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedenen Wegen erreichen. Der Probealarm hat gezeigt, dass wir im Ernstfall mit unserem vielfältigen Warnmittel-Mix die Bevölkerung im Freistaat rasch und zuverlässig warnen können“.
Der nächste landesweite Probealarm wird am 12. März 2026 stattfinden. Des Weiteren findet alljährlich, grundsätzlich am zweiten Donnerstag im September, der Bundesweite Warntag statt.
Seit Februar 2023 können in Deutschland Warnmeldungen über Cell Broadcast direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone gesendet werden. Dieser Dienst funktioniert ohne zusätzliche App und ergänzt den bestehenden Warnmittelmix.
Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen werden ergänzend, oder in Gebieten, in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.