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Warnung und Information der Bevölkerung

Warnung durch Sirenen, Cell Broadcast und Apps

Eine schnelle Warnung der Bevölkerung und ein ebenso schneller Informationsfluss an die Öffentlichkeit sind das A und O bei Katastrophen, großflächigen Schadensereignissen oder auch im Verteidigungsfall – sie dienen der rechtzeitigen Vorbereitung und der möglichen Vermeidung oder Verminderung von Schäden. Bayern setzt dabei auf einen vielfältigen Warnmittelmix, zur effektiven Verbreitung von Warnungen und Informationen.

Warnung

Zur Warnung der Bevölkerung greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden auf folgende Mittel zurück:

  • Amtliche Gefahrenmitteilungen über Rundfunk und Fernsehen
  • Sirenen, über die auch das Signal „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsage achten“ ausgestrahlt werden kann
  • Cell Brodcast
  • Warn-Apps wie NINA oder KATWARN
  • Digitale Informationstafeln in Innenstädten, im ÖPNV sowie an zentralen Fernverkehrsbahnhöfen
  • Durchsagen über Lautsprecherfahrzeuge

Die Rundfunk­warnung wird flächendeckend in Bayern genutzt. Sie ermöglicht neben der Ankündigung von Gefahren auch die Weitergabe von Verhaltens­regeln. Es wird unterschieden zwischen amtlichen Gefahren­durchsagen, die von den Rundfunk­sendern sofort und im Wortlaut gesendet werden, und Gefahren­mitteilungen, bei denen es lediglich auf eine inhaltlich richtige Wiedergabe ankommt und die zum nächst­möglichen Zeitpunkt über eine aktuelle Gefährdungs­lage informieren. 

Eine Rundfunk­warnung darf grundsätzlich nur von den Sicherheits- und Katastrophenschutz­behörden sowie der Polizei veranlasst werden. Um das Verfahren möglichst einfach und praxisnah zu gestalten, gibt es jedoch Ausnahmen bei bestimmten, häufig auftretenden Warn­ereignissen. Warnungen vor Unwetter oder Waldbrand­gefahr werden beispielsweise direkt vom Deutschen Wetterdienst an die Rundfunk­sender gegeben.

Einen Überblick des „Warnmittelmixes“ zeigt das Video des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) BBK Warnmittelmix mit Untertiteln.

Proben für den Ernstfall: Landesweiter Probealarm und bundesweiter Warntag

In jedem Jahr findet in ganz Bayern am zweiten Donnerstag im März ein Probealarm statt, mit dem nicht nur alle Warnsysteme auf ihre Funktionalität hin geprüft werden, sondern auch die Bevölkerung entsprechend für den Ernstfall sensibilisiert werden soll. Der letzte landesweite Warntag fand am 13. März 2025 statt und verlief aus Sicht des bayerischen Innen- und Katastrophenschutzministers Joachim Herrmann weitgehend störungsfrei:

„Insgesamt konnten wir unsere Warnmittel umfassend erproben und die Bürgerinnen und Bürger auf den verschiedenen Wegen erreichen. Der Probealarm hat gezeigt, dass wir im Ernstfall mit unserem vielfältigen Warnmittel-Mix die Bevölkerung im Freistaat rasch und zuverlässig warnen können“.

Der nächste landesweite Probealarm wird am 12. März 2026 stattfinden. Des Weiteren findet alljährlich, grundsätzlich am zweiten Donnerstag im September, der Bundesweite Warntag statt.

Die Warnsysteme im Kurzüberblick

Cell Broadcast: Warnungen direkt aufs Handy

Seit Februar 2023 können in Deutschland Warnmeldungen über Cell Broadcast direkt an alle empfangsbereiten Mobiltelefone gesendet werden. Dieser Dienst funktioniert ohne zusätzliche App und ergänzt den bestehenden Warnmittelmix.

Informieren über Warn-Apps: NINA und KATWARN

Die Warn-Apps „NINA“ und „KATWARN“ informieren über Gefahrenlagen und bieten Verhaltenstipps. Sie sind kostenlos verfügbar und ermöglichen es den Nutzern, Warnungen für ausgewählte Regionen zu erhalten.

Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Warnung der Bevölkerung

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.

Signal: Heulton von einer Minute Dauer.

Entwarnung

Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.

Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer

In Gebieten, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.

Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen sowie mobile Sirenenanlagen werden ergänzend, oder in Gebieten, in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant.