Ein hoher Verkehrssicherheitsstandard ist unser aller Ziel in Bayern: Denn die Verkehrssicherheit in Bayern spielt sowohl für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung als auch für den objektiven Sicherheitsstandard eine ganz wesentliche Rolle.
Für Bayern wird auch in den nächsten Jahren ein Bevölkerungsanstieg prognostiziert. Dabei wird der demographische Wandel spürbare Veränderungen in der Altersstruktur der Bevölkerung zur Folge haben. Gleichzeitig geht die Verkehrsprognose für Bayern von einer deutlichen Zunahme des motorisierten Individualverkehrs bis 2025 aus.
Im letzten Jahr kamen bei Verkehrsunfällen auf Bayerns Straßen 495 Menschen ums Leben. Das sind 4 Verkehrstote weniger als 2023. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle und Verletzten ist gesunken. Demgegenüber ist die Zahl der getöteten Radfahrer gestiegen. Mehr Informationen dazu gibt es in der Verkehrsunfallstatistik 2024.
Mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2030 „Bayern mobil – sicher ans Ziel“, das wir gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und unseren Partnern der Verkehrssicherheit entwickelt haben, wollen wir die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten so stark wie möglich reduzieren. Das Programm soll mit einem Bündel an Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Dafür kommt es neben einem optimalen Zusammenwirken der zuständigen Behörden auch auf eine gute Zusammenarbeit mit den in der Verkehrsarbeit und Verkehrssicherheit tätigen Organisationen an. Ziel ist es zudem, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Senioren, Fußgänger und Radfahrer noch besser zu schützen und die Sicherheit auf Landstraßen weiter zu verbessern.
Seit 1. April 2025 dürfen ausschließlich elektrisch betriebene Fahrzeuge - mit einem ,E‘ am Ende des amtlichen Kennzeichens - auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken. „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen. Wir erhoffen uns einen Beitrag zur Luftreinhaltung im städtischen Raum und auch für weniger Fahrzeuglärm“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann. Die Kostenbefreiung gilt jedoch unter den jeweiligen örtlichen Voraussetzungen und nur für öffentliche Parkflächen.