Katastrophenschutzbehörden in Bayern sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte), die Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, Katastrophen jeder Art abzuwehren und sich auf notwendige Bewältigungsmaßnahmen angemessen vorzubereiten. Die Maßnahmen dafür umfassen:
Planungen
- Alarmierungsplanung im Brand- und Katastrophenschutz
- Allgemeine Katastrophenschutzplanung
- Katastrophenschutz-Sonderpläne für Anlagen und Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotenzial und für besondere Ereignisse (zum Beispiel Unwetter)
Strukturiertes und koordiniertes Vorgehen
- Regelung der Einsatzleitung und Führung bei Katastrophen und Großschadenereignissen
- Aus- und Fortbildungen im Katastrophenschutz
Übungen
- in Krisen Köpfe kennen (sog. 3-K-Regel), kann nur, wer regelmäßig übt
- für den Ernstfall gut vorbereitet zu sein, muss regelmäßig üben
Führungsstruktur im Katastrophenschutz
Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr und stimmt alle Maßnahmen der mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und Einsatzkräfte aufeinander ab.
Die Führung und Einsatzleitung im Katastrophenfall gliedert sich in drei Führungsebenen:
Obere Führungsebene: Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
Sie ist klein, flexibel und rasch alarmierbar – die Führungsgruppe Katastrophenschutz wird durch die jeweilige Katastrophenschutzbehörde eingesetzt und setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern dieser Behörde zusammen. Bei Bedarf wird die Führungsgruppe lageabhängig erweitert durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen oder der beteiligten Einsatzorganisationen und auch durch Sachverständige.
Welche Aufgaben hat die Führungsgruppe Katastrophenschutz, die bei allen bayerischen Katastrophenschutzbehörden angesiedelt ist?
- die Warnung und Information der Bevölkerung,
- die strukturierte Öffentlichkeitsarbeit,
- die Anforderung auswärtiger Hilfe und die Gesamtkoordination der Maßnahmen – ggf. auch über die örtliche Einsatzleitung hinaus.
Mittlere Führungsebene: Örtlicher Einsatzleiter (ÖEL)
Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde leitet der Örtliche Einsatzleiter im Auftrag und nach Weisungen die Einsatzmaßnahmen vor Ort. Deshalb hat der Einsatzleiter auch ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften. Das erleichtert das geordnete Zusammenwirken aller Kräfte. Unabhängig von einem konkreten Schadensereignis sollen die Katastrophenschutzbehörden vorab fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen, denn diese können auch unterhalb der Katastrophenschwelle als verlängerter Arm der Kreisverwaltungsbehörde auch als Sicherheitsbehörde zum Einsatz kommen.
Untere Führungsebene
Die organisationsinterne Führung der Einsatzkräfte aus den verschiedenen Organisationen und Aufgabenbereichen stellt die dritte Führungsebene dar. Die unmittelbare Schadensbekämpfung vor Ort wird von den Einsatzorganisationen wahrgenommen. Die Führung der Einsatzkräfte richtet sich grundsätzlich nach organisationsinternen Regelungen.