Möglichkeiten legal humanitärer Zuwanderung
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Bewusstsein ihrer Vergangenheit und der humanitären Verantwortung die Möglichkeit verschiedener legaler humanitärer Zuwanderungswege geschaffen.
Dazu gehören die Aufnahmeverfahren der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, der Jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer, Resettlement/humanitäre Aufnahmen sowie Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Weiterführende Informationen über das Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie beim Bundesverwaltungsamt.
Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer
Weiterführende Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Humanitäre Aufnahmeprogramme/Resettlement
Es gibt weitere Verfahren, die eine Aufnahme aus humanitären Gründen außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen. Hierzu zählen humanitäre Aufnahmeprogramme und das Resettlement.
Einen Überblick hierzu bietet der Themenbereich Humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement des Bundesministeriums des Innern.
Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland
Daneben besteht die Möglichkeit von Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland in Fällen von hervorgehobener politischer Bedeutung. Weiterführende Informationen finden Sie ebenfalls im Themenbereich Humanitäre Aufnahmeprogramme und Resettlement des Bundesministeriums des Innern sowie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.