Möglichkeiten legaler Zuwanderung
Die Bundesrepublik Deutschland hat im Bewusstsein ihrer Vergangenheit und der humanitären Verantwortung die Möglichkeit verschiedener legaler Zuwanderungswege geschaffen.
Dazu gehören derzeit die Aufnahmeverfahren der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, der Jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer, humanitäre Aufnahmen sowie Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Weiterführende Informationen über das Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge sowie beim Bundesverwaltungsamt.
Jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer
Weiterführende Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Humanitäre Aufnahmen
Es gibt weitere Verfahren, die eine Aufnahme aus humanitären Gründen außerhalb des Asylverfahrens ermöglichen. Hierzu zählen das humanitäre Aufnahmeverfahren sowie das Resettlement. Weiterführende Informationen finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Einen Überblick zu den einzelnen Aufnahmeprogrammen bietet der Themenbereich Asyl und Flüchtlingsschutz des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Zudem erhalten Sie allgemeine Informationen zum Resettlement sowie der Humanitären Aufnahmen im Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Informationen zum Resettlement sowie der Humanitären Aufnahmen im Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland
Daneben besteht die Möglichkeit von Einzelaufnahmen besonders gefährdeter Personen aus dem Ausland in Fällen von hervorgehobener politischer Bedeutung. Weiterführende Informationen finden Sie im entsprechenden Themenbereich des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.