Ausbildung der Feuerwehren in Bayern

Die Ausbildung der Feuerwehr ist von besonderer Bedeutung – sie ist wesentliche Voraussetzung einer effektiven Hilfeleistung und wichtig für die Sicherheit der Feuerwehrfrauen und –männer.

  • Zunächst erfolgt die Ausbildung der Feuerwehrdienstleistenden auf Ebene der Gemeinde. Der Kommandant trägt hierfür die Verantwortung. (Art. 8 Abs.1 Satz 2 des BayFwG). Der Kreisbrandrat hat für die Ausbildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene Sorge zu tragen (Art. 19 Abs.1 Satz 2 BayFwG).
  • Vielfach unterstützen die Landkreise die Gemeinden mit Ausbildungsangeboten.
  • Die Landesfeuerwehrschulen haben nach § 18 Absatz 2 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) die Aufgabe, Feuerwehrdienstleistende der Freiwilligen Feuerwehren, der Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst auszubilden, soweit eine Ausbildung am Standort nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Schwerpunkt der Ausbildung an den Feuerwehrschulen ist daher die Führungsausbildung.

Anforderungen im Feuerwehrdienst

Der Feuerwehrdienst wird laut Gesetz in der Regel ehrenamtlich geleistet – er umfasst die Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungen, Übungen/Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst. Wer körperlich und geistig feuerwehrtauglich ist und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, kann vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 65. Lebensjahr Feuerwehrdienst leisten. Jugendliche können sich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr als Feuerwehranwärter einbringen.

Leistungsprüfungen zum Ausbildungsstand

Mit Hilfe von Leistungsprüfungen wird der Ausbildungsstand der Feuerwehrleute kontrolliert. Die Prüfungen werden von den Kreis- und Stadtbrandräten beziehungsweise den Leitern der Berufsfeuerwehren organisiert. Die Richtlinien zur Durchführung der Jugendleistungsprüfung, der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ und der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz“ regeln Einzelheiten.

Feuerwehrschulen in Bayern

Der Freistaat Bayern unterhält drei Landesfeuerwehrschulen in Geretsried, Lappersdorf bei Regensburg und in Würzburg. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren sowie besondere Führungsdienstgrade werden dort in Ergänzung zur Standortausbildung im Brandschutz und im technischen Hilfsdienst aus- und fortgebildet. Feuerwehrfachwissen immer und überall in strukturierter, visualisierter und zertifizierter Form bietet ferner die Website für Lehr- und Lernmittel der Staatlichen Feuerwehrschulen - die sogenannte Lernbar. Durch das Selbststudium zur Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten kann kostbare Ausbildungszeit für die praktische Ausbildung an den Standorten gewonnen werden.