Feuerwehren sind als kommunale Einrichtungen für den abwehrenden Brandschutz und für den technischen Hilfsdienst zuständig. Für ihre vielfältigen Aufgaben in diesem breiten Spektrum benötigen sie optimale technische Ausstattung – egal ob Fahrzeuge oder Geräte. Die staatliche Förderung soll es den Kommunen ermöglichen, diese technische Ausrüstung zu beschaffen und in den Feuerwehrhäusern und Feuerwachen unterzubringen. Im Umgang mit den technischen Geräten und den Fahrzeugen müssen müssen die Gemeinden sicher stellen, dass die Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherung beachtet werden.
Fahrzeuge der Feuerwehren
Bei Feuerwehrfahrzeugen unterscheidet man im Wesentlichen zwischen Einsatzleitfahrzeugen, Löschfahrzeugen (Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugen, Tragkraftspritzen- und Tanklöschfahrzeugen), Hubrettungsfahrzeugen (Drehleitern) sowie Rüst- und Gerätewagen. Feuerwehrfahrzeuge werden sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus einsatztaktischen Gründen standardisiert (durch DIN EN-/DIN-Normen und landesspezifische Regelungen wie technische Baubeschreibungen). Die Beladelisten der wichtigsten Feuerwehrfahrzeuge finden sich auf der Internetseite der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg.
Feuerwehrhäuser
In Feuerwehrhäusern wird die gesamte technische Ausstattung einer Feuerwehr vorgehalten. Neben den Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge verfügen Feuerwehrhäuser über Lagerräume und häufig auch Ausbildungsräumlichkeiten. In größeren Feuerwehrhäusern wird zumeist auch ein Teil der technischen Ausrüstung gewartet und gepflegt – dann gibt es auch Schlauchpflege-Einrichtungen, Waschhalle oder Atemschutzwerkstatt.
Einsatztechnik
Bei den Feuerwehren gibt es viele besondere Ausrüstungsgegenstände. Hier finden Sie Informationen für die Schulung, Anwendung und Wartung beziehungsweise Prüfung dieser Geräte (zum Beispiel die Kennzeichnung von Gasflaschen, die Abströmsicherung in der Atemluftflasche und Verbot von Perfluoroctansulfonaten (PFOS)).
Persönliche Schutzausrüstung
Jeder Feuerwehrdienstleistende verfügt über eine persönliche Schutzausrüstung, die mindestens aus einem Feuerwehrhelm, einer Einsatzjacke und -hose sowie aus Feuerwehrstiefeln und -handschuhen bestehen muss. Darüber hinaus ist die persönliche Schutzausrüstung dem jeweiligen Einsatzzweck anzupassen (zum Beispiel für die Brandbekämpfung, im Innenangriff oder für die Arbeiten mit der Motorsäge).