Informationen über den Aufbau, die Organisation und den Einsatz der Feuerwehren in Bayern finden sich in nachfolgenden Gesetzesregelungen und Merkblättern:
- im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG),
- in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG)
- in der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG)
- im Merkblatt „Voraussetzungen zur Ernennung eines Fachberaters Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) Feuerwehr oder Seelsorge in der Gemeinde/ Stadt/ Landkreis“
- im Merkblatt „Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern“.
Folgende Gesetze und Verordnungen gehen noch weiter ins Detail im Hinblick auf einen reibungslosen Arbeitsablauf und die Verhütung von Brandgefahren:
- Die Bayerische Fahrberechtigungsverordnung (FBerV) hat den Grundstein für den Feuerwehrführerschein gelegt. Er berechtigt Angehörige der Bereiche Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz nach organisationsinterner Ausbildung zum Führen von Einsatzfahrzeugen (bis 7,5 Tonnen, ggf. mit Anhänger). Nähere Ausführungen enthalten die Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums zum sogenannten Feuerwehrführerschein.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz in Bayern (Alarmierungsbekanntmachung - ABek mit der Anlage 2.1.4 zu den Einsatzstichwörtern) dient der Schaffung einheitlicher Standards für die Alarmierungsplanung zwecks leitstellenübergreifender Zusammenarbeit im Katastrophenschutz.
- Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) enthält wichtige Verhaltensregelungen zur Verhütung von Bränden. Zudem enthält sie Regelungen zur Überprüfung gewerblicher Dunstabzugsanlagen durch Kaminkehrer. Sie intensiviert die Bürgerinformation zu Brandgefahren.