Flüchtlings- und Integrationsberatung

Über die Förderung der hauptamtlichen Flüchtlings- und Integrationsberatung gewährleisten wir eine professionelle bayernweite Beratungsstruktur für neu zugewanderte, bleibeberechtigte Menschen mit Migrationsgeschichte sowie für Asylbewerberinnen und -bewerber insbesondere in den ersten drei Jahren nach Einreise. Als strukturelle Fördermaßnahme ergänzt die Flüchtlings- und Integrationsberatung die von Bundesseite zur Verfügung stehenden Beratungsangebote.

Die zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Einzelfallberatung richtet sich unter anderem nach dem Aufenthaltsstatus und ist an die jeweiligen Bedürfnisse der zu beratenden Person angepasst. Die Unterstützungsangebote tragen zur Eigenverantwortlichkeit, zur Alltagsbewältigung und zur Orientierung in Deutschland bei. Übergeordnetes Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe.

Beratungsziele sind dabei insbesondere 

  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Zugewanderten sowohl in den Unterkünften als auch im Gemeinwesen,
  • Erstorientierung in den Unterkünften und im Alltag,
  • Konfliktbewältigung in den Unterkünften und im sozialen Umfeld,
  • Eröffnung und Verbesserung der Integrationschancen unter Berücksichtigung des Prinzips „Fördern und Fordern“,
  • Förderung der Partizipation und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens,
  • Unterstützung bei der Erstorientierung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Information, Aufklärung und gegebenenfalls Vermittlung an spezialisierte Beratungsstellen, z.B. in den Bereichen
    • finanzielle Absicherung und Wohnungssuche,
    • Krankheit (insbesondere seelischen Erkrankungen) und Behinderung,
    • berufliche Integration,
    • Kinderbetreuung und Schule,
    • Gewaltschutz,
    • Bund-Länder-Programme REAG (Reisebeihilfen) und GARP (Startbeihilfen)
       

Asylbewerber und Geduldete werden objektiv auf ihre Situation in Deutschland hingewiesen, z. B. auf bestehende oder mögliche Ausreisepflicht bzw. auf Anerkennungsquoten im Asylverfahren und Hilfsangebote für eine freiwillige Rückkehr.

Grundlage für die Förderung der Flüchtlings- und Integrationsberaterinnen und -berater ist die Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR) vom 26.09.2023.

Um die Effektivität des Förderprojekts zu überprüfen, hat das StMI das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) mit einer Projektevaluierung beauftragt. Die Evaluierung wurde zwischen Juli 2024 und Dezember 2025 durchgeführt. Sie umfasst eine Bewertung der bisherigen Erfahrungen und Möglichkeiten zur Entbürokratisierung sowie eine Ergebnis- und Wirkungsanalyse. Die Evaluierung kommt zu dem Schluss, „dass die FIB [Flüchtlings- und Integrationsberatung] in Bayern unbestritten die zentrale Anlaufstelle für Ratsuchende in den Bereichen Integration und Flucht ist. […] Das Evaluationsteam kommt zudem zum Ergebnis, dass die FIB dem heterogenen und komplexen Beratungsbedarf der Ratsuchenden in ihren Lebenslagen effektiv entspricht. Die FIB ist eindeutig bedarfsgerecht. [Es] zeigt sich, dass die FIB v. a. bei Selbstorganisation, Integration in Bildung und Erwerbstätigkeit sowie Förderung der Akzeptanz zwischen den Gruppen von Ratsuchenden wichtige Beiträge leistet.“

Ergebnisse der Evaluierung:

Die aktuelle Verteilung der Stellen auf die Träger und auf die Landkreise bzw. kreisfreie Städte finden Sie in der aktuellen Stellenliste für 2024.
 

Flüchtlings- und Integrationsberatung und bundesgeförderte Migrationsberatung