Die organisierte Kriminalität legt es vielfach darauf an, illegal erworbenes Geld zu „waschen“, um es in den legalen Finanzkreislauf einzuschleusen. Diese Geldwäsche stärkt kriminelle Strukturen und schädigt den freien Wettbewerb. Dem will das Geldwäschegesetz entgegenwirken, indem illegales Geld aufgespürt und dessen Weiterverwendung, beispielsweise auch für die Terrorismusfinanzierung, verhindert wird. Es verpflichtet insbesondere gefährdete Unternehmen und Personen zu bestimmten Sorgfaltsmaßnahmen.
Dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Sachgebiet C21, obliegt die Aufsicht über die behördliche Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für den sogenannten Nichtfinanzsektor und für bestimmte Finanzunternehmen, die nicht unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) fallen.
Seit dem 1. Juli 2013 wird die Aufsicht durch die Schwerpunktregierung Niederbayern für den eigenen und den Regierungsbereich Oberbayern wahrgenommen. Die Regierung Mittelfranken ist für alle übrigen Regierungsbezirke zuständig.
Supranationale Risikoanalyse (SNRA)
Die EU-Kommission ermittelt, analysiert und bewertet auf EU-Kommissionsebene die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Die rechtliche Grundlage bildet die EU – Richtline 2024/ 1640 vom 31. Mai 2024. Die Bewertung erstreckt sich insbesondere auf
- Hochrisiko-Bereiche des Binnenmarkts,
- mit relevanten Sektoren verbundene Risiken und
- gängige Methoden der Geldwäsche. Künftig wird dies die, seit Jahresbeginn 2025 im Aufbau befindliche, europäische Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) mit Sitz in Frankfurt am Main übernehmen. Der Aufbau soll zum 01. Januar 2028 abgeschlossen sein.
Die ersten zwei supranationalen Risikobewertungen (SNRA) der Kommission wurden 2017 und 2019 veröffentlicht. Am 27. Oktober 022 hat die Kommission die dritte SNRA veröffentlicht. Diese besteht aus dem vorliegenden Bericht der Kommission an das EP und den Rat über die Bewertung der mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung für den Binnenmarkt (in Deutsch) und einer ausführlichen Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. Bei der Bewertung der Risiken bezieht die EU-Kommission auch Experten aus den Mitgliedstaaten ein. Die Ergebnisse werden den Mitgliedstaaten und Verpflichteten zwecks Ermittlungsunterstützung zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig werden Maßnahmen-Empfehlungen zur Beseitigung der ermittelten Risiken an die Mitgliedstaaten gerichtet. Beschließen die Mitgliedstaaten nicht deren Umsetzung in ihre nationalen Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, so teilen sie dies der Kommission mit und begründen ihre Entscheidung.
Nationale Risikoanalyse (NRA)
Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“. 35 Behörden aus Bund und Ländern waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen beteiligt.
Wozu dient diese NRA? Sie soll helfen, bestehende sowie zukünftige Risiken der Geldwäsche-Bekämpfung und Terrorismusfinanzierung anzugehen und zu mindern und zugleich das Risikobewusstsein zu diesem Thema zu schärfen und den Informationsaustausch zu intensivieren.
Welche Risikofelder bewertet die NRA am Höchsten im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung? Die anonymen Transaktionsmöglichkeiten, den Immobiliensektor, den Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft (hohe Bargeldintensität).
Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse finden zukünftig auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (§ 5 Abs. 1) Berücksichtigung durch die Verpflichteten beim Erstellen der eigenen Risikoanalysen sowie im Rahmen der Gesetzgebung.
Sektorale Risikoanalyse
Die detaillierte Untersuchung der Risiken der „Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO)“ ist das Ziel der sektoralen Risikoanalyse. Sie wurde zwischen Juli 2019 und August 2020 durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat auf Basis u.a. von Erkenntnissen unterschiedlicher Behörden erstellt und soll das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor schärfen. Darüber hinaus spricht die Analyse Handlungsempfehlungen aus. (Dokument in englischer Sprache)
Sektorspezifische Risikoanalyse
Die „Sektorspezifische Risikoanalyse 2020“ des Bundesministeriums der Finanzen untersucht und analysiert auf der Grundlage der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeiten für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken. Der Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Geldwäscherisiken, da in der NPO-Sektoranalyse sehr ausführlich die Terrorismusfinanzierungsrisiken von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs eingegangen wird.