Die Integrationsministerkonferenz (IntMK) dient dazu, die Integrationspolitik mit konkreten Zusagen und Ausarbeitungen weiterzuentwickeln und die Spannbreite der integrationspolitischen Aktivitäten der einzelnen Länder aufzuzeigen und zu verbessern.
Unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan dient die IntMK darüber hinaus der Zusammenarbeit der Länder mit dem Bund. Jeweils zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird vom jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen.
Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt, die durch eine Vorkonferenz vorbereitet wird. Bei Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen. Für die Organisation des Vorsitzjahres ist die Geschäftsstelle der IntMK verantwortlich. Neben der Ausrichtung der Konferenzen gehört hierzu die Kommunikation zwischen den Ländern, zwischen der Bundes- und Landesebene und mit den anderen Fachministerkonferenzen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite zur Integrationsministerkonferenz.