Internationale Zusammenarbeit der Polizei

27 Mitgliedstaaten zählen zur Europäischen Union, die ihren zwischenstaatlichen Grenzverkehr immer wieder erleichtert hat. Zuletzt fielen zwischen Bayern und Tschechien am 21. Dezember 2007 die Schlagbäume. Die Binnengrenzkontrollen zu Österreich wurden schon 1997 mit dem Beitritt Österreichs zum Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) abgeschafft. Die Schweiz wendet die Regelungen seit Ende 2008 ebenfalls an. 

Gesetzliche Regelungen in Bayern

Die Erleichterungen für Reisende haben auch eine negative Seite: Besonders die Organisierte Kriminalität schlägt aus der Reisefreiheit Profit. Einbrecher- und Betrügerbanden müssen kaum Grenzkontrollen fürchten. 

Bayern hat dieser Entwicklung zeitig entgegengewirkt. Die sogenannten Schleierfahndungen als anlassunabhängige Fahndungskontrollen insbesondere im Grenzgebiet und auf internationalen Verkehrswegen zeigen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität sehr gute Ergebnisse. Auch die im Jahr 2018 eingerichtete Bayerische Grenzpolizei leistet in der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität einen wichtigen Beitrag und sorgt für ein deutliches Sicherheitsplus.

Grundlagen der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit

Oftmals reichen aber Maßnahmen im eigenen Land und mit eigenen Kräften nicht aus – vielmehr ist polizeiliche Zusammenarbeit über Grenzen hinweg notwendig. Die Bayerische Polizei arbeitet daher auf der Grundlage multi- und bilateraler Abkommen verstärkt mit anderen Polizeien Europas zusammen – mit Effizienz und Erfolg. Die Verträge werden ständig fortentwickelt.

Auch die Europäische Union hat eine Vielzahl von Initiativen auf den Weg gebracht, die die grenzüberschreitende Kooperation erst möglich machen. Europäische Abkommen und Ratsbeschlüsse regeln verschiedene Formen der Zusammenarbeit, insbesondere des Informationsaustausches zwischen den Europäischen Polizeien.

Der Vertrag von Prüm ist ein Beispiel – er regelt den automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten, von DNA-Informationen und Kraftfahrzeughalterdaten zwischen den Vertragsstaaten. War der Vertrag zunächst zwischen sieben Staaten geschlossen worden, so überführte die Europäische Union ihn in EU-Recht, wo er jetzt allen Mitgliedstaaten in der polizeilichen Zusammenarbeit dient. Rechtsgrundlagen gibt es auch für gemeinsame Ermittlungsgruppen, die Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität sowie für die Bekämpfung des Terrorismus.

Polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb Europas

Kriminelle können über Staatsgrenzen hinweg verfolgt werden, es gibt gemeinsame Streifen im Grenzgebiet und Verbindungsbeamte für eine schnelle und zuverlässige Informationsübermittlung zur Kriminalitätslage.

Ein Beispiel für die gute Zusammenarbeit im Grenzraum ist das Gemeinsame Zentrum der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit Petrovice-Schwandorf, wo seit Ende 2007 bayerische Polizeibeamte unmittelbar mit Beamten des Bundes, Sachsens und der Tschechischen Republik zusammenarbeiten.

Über die direkt angrenzenden Nachbarländer hinaus ist auch die Zusammenarbeit mit weiteren Ländern insbesondere aus dem europäischen Ausland bei kriminalpolizeilichen Ermittlungen relevant. Im Kontext einer globalisierten Welt und der Omnipräsenz des Internets ist die internationale Kooperation in Ermittlungsverfahren nicht mehr wegzudenken.

Ein konkretes Beispiel: Das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) führte unter Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg umfangreiche Ermittlungen gegen die Darknet-Plattform „Kidflix“, welche vorrangig der Verbreitung und dem Abruf von Inhalten des teils schweren sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen diente. Auf Ersuchen des BLKA übernahm Europol die weltweite Koordination der umfassenden Operation gegen Verbreiter und Nutzer dieser Plattform unter Beteiligung von insgesamt 38 Staaten. Weiterhin beteiligte sich Europol durch Datenanalysen unmittelbar an den erfolgreichen Ermittlungen und initiierte international die Identifizierung von Opfern. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit gelang den Behörden einer der erfolgreichsten Schläge gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern.

Ein weiteres Beispiel für gelungene Kooperation ist die gegenseitige Unterstützung bei Großveranstaltungen über Landesgrenzen hinweg. So waren z. B. bei der UEFA EURO 2024 ausländische Einsatzkräfte aus mehreren Ländern im Einsatz – bayerische Polizeikräfte unterstützen im Gegenzug auch im Ausland, z. B. 2024 in Frankreich bei den Olympischen Spielen. Auch beim Münchner Oktoberfest sind regelmäßig zahlreiche Polizeikräfte aus dem europäischen Ausland im Einsatz.

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Institutionen

Neben der bi- und multilateralen Zusammenarbeit arbeitet die bayerische Polizei eng mit den europäischen beziehungsweise internationalen Institutionen zusammen.

Bayerische Polizeibeamte sind sowohl bei Europol in Den Haag, wo kriminalpolizeiliche Informationen für ganz Europa zusammengeführt und analysiert werden, als auch bei Interpol in Lyon eingesetzt, wo ein weltweiter Kontakt zwischen Polizeibehörden sichergestellt wird. 

Polizeiliche Zusammenarbeit mit Ländern außerhalb Europas

Auch mit dem außereuropäischen Ausland findet Kooperation statt. Es bestehen u. a. Verbindungen in die USA, nach Kanada, Südafrika, Thailand und Indien. Insbesondere mit afrikanischen und asiatischen Staaten findet ein regelmäßiger Austausch, vor allem im Bereich der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten, statt.

Zudem beteiligt sich die Bayerische Polizei bereits seit 1994 an internationalen Polizeimissionen, aktuell in Albanien und dem Kosovo.