Wenn Sie Kampfmittel jeglicher Art auffinden, gilt: Hände weg und sofort die Polizei verständigen!
Kampfmittel - Risiken und Verhaltensweisen
Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner werden vor allem bei Bodeneingriffen oder Aktivitäten in der Natur immer wieder gefunden.
Kampfmittel wie Bombenblindgänger, Granaten, Panzerfäuste und Patronenmunition sind zur Kriegsführung bestimmt und haben deshalb erhebliches Gefährdungspotenzial. Unsachgemäßes Hantieren, auch unbeabsichtigt bei Bodeneingriffen, ist mit erheblichen Risiken verbunden. Deshalb gilt:
- Funde in vorgefundener Lage liegen lassen und sofort die Polizei verständigen! Die Polizei unternimmt die erforderlichen Schritte, um die Gefahr zu beseitigen.
- Wer ohne Sachkenntnis mit Kampfmitteln hantiert, gefährdet sein Leben und häufig auch das Leben anderer! Solche Handlungen können auch strafrechtlich geahndet werden.
Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln
Einschlägige Hinweise, Informationen und Verhaltensregeln zu Kampfmitteln und den damit verbundenen Gefahren enthält die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums „Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel“ mit den beiden Adressenlisten Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung und Fachfirmen für Luftbildauswertung.
Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer und Bauherren
Die Grundstückseigentümer sind grundsätzlich für die Beseitigung konkreter Gefahren verantwortlich, die vom eigenen Grundstück ausgehen. Das betrifft auch auf einem Grundstück aufgefundene Kampfmittel. Bei Baumaßnahmen liegt die Verantwortung für Gefährdungen bei den Bauherren, die im Rahmen vorsorglicher Maßnahmen ggf. auch Fachfirmen beauftragen müssen. Wie Sie richtig vorgehen, wenn Ihr Grundstück möglicherweise mit Kampfmitteln belastet ist, erfahren Sie in unserem Hinweisblatt.
Gefahrenabwehr durch örtliche Sicherheitsbehörden und Polizei
Geht es um die Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Sicherheit, greift auch für Kampfmittel das allgemeine Sicherheits- und Polizeirecht, wonach die Gemeinden als örtliche Sicherheitsbehörden oder die Polizei zuständig sind.
Im Falle aufgefundener Kampfmittel wird der beim Bayerischen Innenministerium vorgehaltene Kampfmittelbeseitigungsdienst für die unmittelbar erforderlichen kampfmittelbezogenen Maßnahmen und eine erforderliche Vernichtung zur Verfügung gestellt. Bei nach dem Zweiten Weltkrieg hergestellten Kampfmitteln wird das Landeskriminalamt tätig.