Die Katastrophenschutzbehörden können zur Katastrophenabwehr auf alle Behörden und Dienststellen des Freistaates Bayern – insbesondere auf die Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen – zurückgreifen. Sie alle sind zur Mitwirkung im Katastrophenschutz verpflichtet (Art. 7 BayKSG).
Aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes (Art. 12 BayKSG) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können einerseits Aufwendungen der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten gefördert werden, andererseits können ihnen für
Maßnahmen, die der Abwehr einer Katastrophe dienen, Zuschüsse gewährt werden (Einsatzkostenerstattung).
Bayerisches Sonderinvestitionssonderprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030
Dieses Programm des Freistaats Bayern knüpft an die Ende 2018 ausgelaufenen Sonderinvestitionsprogramme Katastrophenschutz und Hochwasser an, durch welche über knapp zehn Jahre zusätzlich zu den Beiträgen zum Katastrophenschutzfonds mehr als 57 Mio. € für die Ausstattung des Katastrophenschutzes bereitgestellt wurden.
Das Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030 wurde in Zusammenarbeit mit den freiwilligen Hilfsorganisationen und dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. erarbeitet. Es bereitet den Katastrophenschutz auf künftige Herausforderungen vor.
Dies sind insbesondere:
- Die Auswirkungen des Klimawandels durch häufigere und intensivere Naturkatastrophen (Hochwasser, Unwetter, Schnee, Waldbrand und Dürre).
- Die terroristische Bedrohungslage und mögliche damit einhergehende komplexe Einsatzlagen (mit einem Massenanfall von Betroffenen oder erforderlichen Gefahrstoff-Einsätzen).
- Der Anstieg der Verwundbarkeit der Gesellschaft und der Einsatzorganisationen beim Ausfall Kritischer Infrastrukturen (z.B. langanhaltender Stromausfall, Cyberangriff).
Eine Bilanz: Mit den Haushalten von 2019 bis 2025 hat der Freistaat Bayern über 160 Millionen Euro bereitgestellt, um diesen Herausforderungen zu begegnen.
Wo fließen diese Mittel hin? Diese Finanzmittel helfen, die Ausstattung der Feuerwehren und freiwilligen Hilfsorganisationen für den Einsatz bei Katastrophen zu ergänzen. Daneben haben die freiwilligen Hilfsorganisationen ein Zentrum für besondere Einsatzlagen (BayZBE) in Windischeschenbach in der nördlichen Oberpfalz geschaffen. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Projekt maßgeblich mit Mitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030. Durch den Einsatz moderner Simulationstechnologie wird dort eine realitätsnahe Weiterbildung der Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr auch für komplexe und lebensbedrohliche Einsatzlagen geschaffen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BayZBE.
Ergänzende Ausstattung des Bundes im Katastrophenschutz
Über Umfang und Konzeption der Beschaffungen zur Ausstattungsergänzung der Länder für den Katastrophenschutz konnten sich Bund und Länder Ende 2007 verständigen. Diese Konzeption wurde insbesondere der Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus angepasst. Nach dem aktuellen Stand der Ausstattungskonzeption des Bundes beschafft und unterhält der Bund für die Katastrophenschutzbehörden in Bayern 828 Fahrzeuge. Den aktuellen Umsetzungsstand der Konzeption finden Sie in der Übersicht über den Fahrzeugbestand im Freistaat Bayern.