Kommunale Gliederung

Drei gleichberechtigte Ebenen mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben: Das spiegelt die Struktur der kommunalen Gebietskörperschaften in Bayern wider. Die Gemeinden, einschließlich der Märkte und Städte bilden die untere Ebene, die mittlere Ebene besteht aus den Landkreisen, die obere Ebene aus den Bezirken. Die Aufsicht über diese kommunalen Gebietskörperschaften mit ihren selbstständigen Strukturen liegt beim Freistaat Bayern mit seinen staatlichen Behörden.

Geht es um die Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaften, so sind die Ebenen vereinzelt miteinander verwoben: Während größere Gemeinden mit dem Status der kreisfreien Stadt gleichermaßen die Aufgaben einer Gemeinde und eines Landkreises erfüllen, sind die großen Kreisstädte neben den Gemeindeaufgaben nur für einzelne Kreisaufgaben zuständig. Kleinere Gemeinden können Mitglieder einer Verwaltungsgemeinschaft sein, einem Zusammenschluss benachbarter Gemeinden, der für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises die gemeinsame Verwaltung übernimmt.