Kommunale Partnerschaften

Die gegenseitige Verständigung und das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken: das ist die Zielsetzung einer sogenannten kommunalen Partnerschaft. Darunter sind die Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit Kommunen im Ausland zusammengefasst. Kommunale Partnerschaften sind Freundschaftsverhältnisse, die zwischen den Kommunen verschiedener Länder vereinbart werden. Dabei steht der lebendige Bürgeraustausch im Mittelpunkt – er soll das Miteinander der Menschen bereichern und die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben schaffen. Bayerische Kommunen unterhalten derzeit 1.209 Partnerschaften.

Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung – sie kann nicht staatlich zugeteilt werden. Die Kommunen in Bayern entscheiden eigenverantwortlich und selbständig, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Oft sind Kontakte aus der Bürgerschaft in den Kommunen selbst oder durch Vereine, Verbände oder Schulen die Wegbereiter.

Für die Staatsregierung ist – zum Beispiel im Hinblick auf Staatsbesuche – ein Überblick über die Partnerschaften bayerischer Kommunen nötig. Daher werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke gebeten, entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Oktober 1987 den Abschluss kommunaler Partnerschaften dem Ministerium mitzuteilen.

Anregungen zur Aktualisierung der Daten nehmen wir auch gerne per E-Mail (sachgebiet-B3@stmi.bayern.de) entgegen.