Kommunaler Finanzausgleich

Die Kommunen – Gemeinden, Landkreise und Bezirke – prägen den Staatsaufbau und übernehmen viele Aufgaben im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger.  Unterstützt werden sie bei der Erfüllung dieser Anforderungen durch den kommunalen Finanzausgleich im Freistaat.

Ziele des kommunalen Finanzausgleichs

Der kommunale Finanzausgleich hat vor allem zwei Ziele: Durch die Aufstockung der Finanzen will der Freistaat  

  • den Kommunen zu einer angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben verhelfen,
  • die Finanzen unter den kommunalen Ebenen und den einzelnen Kommunen angemessen verteilen zum Zwecke gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Land. 

Wichtig zu wissen: Grenzen werden im Rahmen des Finanzausgleichs durch das Gleichbehandlungsgebot und die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung gezogen. Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs

  • verbessert der Freistaat die Finanzierung der Kommunen;
  • regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen;
  • werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen zu einem hohen Grad ausgeglichen;
  • werden kommunale Investitionsmaßnahmen gezielt unterstützt;
  • werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet.

Regelungsort

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen des kommunalen Finanzausgleichs sind das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz - FAG) und die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) .

Weitergehende Informationen

Einen detaillierten Überblick über den kommunalen Finanzausgleich in Bayern bieten das  BayernPortal und die Broschüre „Der kommunale Finanzausgleich in Bayern - Die Finanzierung der bayerische Gemeinden, Landkreise und Bezirke“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.