Bürger müssen auf die Integrität und Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung vertrauen können. Wenn Private mit Amtsträgern böswillig zusammenwirken, um rechtswidrige Vorteile zu erlangen, erschüttert das das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität der öffentlichen Verwaltung. Korruption führt zu hohen volkswirtschaftlichen Schäden und schadet zudem dem Ansehen des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern strafbares Verhalten.
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
Der öffentliche Dienst in Bayern steht in dem guten Ruf, seine Aufgaben unparteiisch, gerecht und ausschließlich zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Dies muss auch in Zukunft so bleiben.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb ein Konzept zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 13. April 2021 in der Fassung vom 1. September 2025 (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie - KorruR) gilt für alle Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern. Den Kommunen und Landratsämtern wird empfohlen, die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie entsprechend anzuwenden, soweit dort keine eigenen Regelungen bestehen.“