Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte

Ob Kurort, Luftkurort oder Erholungsort – für eine solche Bezeichnung benötigt eine Gemeinde in Bayern eine staatliche Anerkennung (nach Art. 7 Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes und der Bayerischen Anerkennungsverordnung). Die Kurorte sind in verschiedene Prädikate unterteilt (Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellen-, Heilstollen- oder Peloid-Kurbetrieb). 

Ohne Antrag keine Anerkennung: Darüber entscheidet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie auf Empfehlung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen. Folgende Formulare für die Antragstellung können heruntergeladen werden:

Auch für die Verleihung eines Prädikats sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Einen Überblick über die Voraussetzungen und prägenden Merkmale der Prädikate sowie zum Verfahrensgang der Anerkennung verschaffen die folgenden Merkblätter: 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration führt ein amtliches Verzeichnis, in dem alle in Bayern anerkannten Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte sowie die Staatsbäder und Kurbetriebe aufgeführt sind. Es wird in der Regel jährlich aktualisiert.

Die Kurorte, Luftkurorte und Erholungsorte in Bayern zeichnen sich durch ihr touristisches Angebot und ihren gesundheits- und erholungsfördernden Ortscharakter aus. Generelle Informationen zum Tourismus in Bayern finden sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Aktuelle touristische Förderprogramme in Bayern finden Sie im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.