Der Name ist Programm: Im Rahmen sog. „Einer für Alle“ (EfA)-Leistungen entwickelt ein Bundesland einen Onlinedienst, der von anderen interessierten Ländern für die eigene Verwaltung genutzt werden kann. Sinn und Zweck dieser länderübergreifenden Zusammenarbeit ist größtmögliche Synergie für einen nutzenoptimierten, schnellen Digitalisierungsprozess.
Hierunter fallen z.B. Leistungen zur Ummeldung des Wohnsitzes, Aufenthaltstitel, waffenrechtliche Erlaubnisse, Beschäftigungserlaubnis und Verpflichtungserklärung.
Ein konkretes Beispiel ist die elektronische Wohnsitzanmeldung – nach Abschluss der Pilotphase ist die Einführung dieses Onlineservices flächendeckend in ganz Bayern gestartet. Bequem und unkompliziert kann nun nach einem Umzug eine Wohnsitzanmeldung von zu Hause aus bei der Meldebehörde online erfolgen. Und mehr noch: Auch Personalausweis oder Reisepass können gleichermaßen mit der neuen Anschrift aktualisiert werden wie die elD-Karte. Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt, um die Privatsphäre der Nutzer zu gewährleisten. So funktioniert nutzerorientierte, digitale Verwaltung in Bayern. Weitere, in Bayern verfügbare Onlineservices sind unter anderem:
- Lebenspartnerschaftsurkunde online beantragen (BayernPortal)
- Führungszeugnis; Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (BayernPortal)
- Niederlassungserlaubnis online beantragen (BayernPortal)
- Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen (BayernPortal)
- Verpflichtungserklärung online übermitteln (BayernPortal)
Die flächendeckende Bereitstellung digitaler Verwaltungsservices für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern treibt das Innenministerium mit Nachdruck voran – das wird auch weiterhin so bleiben, wenngleich das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) keine festen Umsetzungsfristen mehr vorsieht.