Organisierte Kriminalität (OK) liegt vor, wenn mehrere Personen planmäßig erhebliche Straftaten begehen, um Gewinne zu erzielen oder Macht zu erlangen. Dazu wenden sie Gewalt an, nutzen geschäftsähnliche Strukturen oder versuchen, Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft zu manipulieren. Organisierte Kriminalität verursacht seit Jahren in Deutschland Schäden in Milliardenhöhe.
In Bayern ist der Verfassungsschutz seit 1994 auch für die Beobachtung der OK zuständig, mit dem Ziel, deren Aktivitäten bereits in einem früheren Stadium aufzuklären, als dies durch Polizei und Staatsanwaltschaft möglich ist. Dadurch wurde eine wichtige Lücke im Kampf gegen die OK geschlossen.
Wie funktioniert das? Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet eng mit den OK-Dienststellen der Polizei zusammen und kooperiert aufgrund der international vernetzten OK-Strukturen mit Sicherheitsbehörden über Landes- und Staatsgrenzen hinweg. Innerhalb einer Arbeitsgruppe europäischer Inlandsnachrichtendienste hat Bayern für Deutschland die ständige Koordinierungsfunktion inne und ist zentraler Ansprechpartner für ausländische Nachrichtendienste.