Rückkehrberatung, Rückkehr- und Reintegrationshilfen sind wichtige Elemente der Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Durch die staatliche Förderung von Rückkehr und Reintegration sollen Ausreisewillige bei einer zügigen und nachhaltigen Rückkehr in ihre Heimatländer unterstützt werden. Daneben sollen auch finanzielle Anreize gesetzt werden, damit ausreisepflichtige Ausländer sich für eine freiwillige und zeitnahe Ausreise entscheiden. Die Rückkehrberatungsstellen bieten hierzu eine neutrale, umfassend und - unter Berücksichtigung des jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Status - ergebnisoffene Beratung an, um eine solche eigenständige Entscheidung zu ermöglichen. Grundsätzlich steht die Rückkehrberatung allen Ausländern offen, Zielgruppe des Angebots sind aber vor allem Ausländer, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben oder aus humanitären Gründen aus dem Ausland aufgenommen wurden und Deutschland nun wieder verlassen wollen oder müssen.
Rückkehr- und Reintegrationshilfen optimal einsetzen
Wer nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigt ist, kann Rückkehrhilfen erhalten – darunter Reisebeihilfen, Starthilfe für Existenzgründungen und medizinische Unterstützung. Ihre Finanzierung erfolgt über Landesmittel des Bayerischen Rückkehrprogramms sowie über das REAG/GARP Programm.
Auch Reintegrationsprojekte von Flüchtlingshilfsorganisationen werden gefördert, damit wichtige Informationen aus den Heimatländern bereitgestellt werden können. Vermittelt wird neben Kontaktpersonen auch (Nach-)Betreuung in der Heimat.
Erfolgreich eingesetzt werden können all diese Hilfen nur, wenn sie für die Betroffenen in Deutschland und im Herkunftsland nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausgerichtet sind. Diese Hilfen können deshalb nur Stellen anbieten, die auf Rückkehrberatung spezialisiert sind.
Rückkehrberatungsstellen in Bayern
Die professionelle Rückkehrberatung in Bayern läuft flächendeckend über zwei mögliche Wege – und das schon recht lange: