Vereinspauschale

Mit der Vereinspauschale unterstützt der Freistaat Bayern den Sportbetrieb der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um diese finanziell bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben bei der Organisation ihres Sportbetriebs zu stärken. Rechtliche Grundlage ist die sogenannte Sportförderrichtlinie.

Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein entfallenden Fördereinheiten. Der Wert der Fördereinheit ergibt sich aus den im Förderjähr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der für das Förderjahr gemeldeten Fördereinheiten.

Wie wird die Anzahl der Fördereinheiten je Verein ermittelt? 

Sie bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder (unter 27 Jahre zehnfach, Mitglieder mit Behinderung ggf. ebenso zehnfach, übrige Mitglieder einfach) sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen. Dabei müssen mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht werden.

Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.