Die verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit wird durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz seit dem Jahr 2012 als eigenständiger Phänomenbereich bearbeitet.
Islamfeindliche Agitation ist nicht nur auf den Bereich Rechtsextremismus beschränkt. Ist unter den Rechtsextremisten die islamfeindliche Einstellung vornehmlich auf Rassismus bzw. Fremdenfeindlichkeit aufgebaut, gibt es dagegen Gruppierungen und Einzelpersonen, die Muslimen allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit nicht zugestehen wollen. Sie setzen den Islam als Weltreligion gleich mit Islamismus und islamistischem Terrorismus. In ihren Augen ist die Religion des Islam eine faschistische Ideologie, von der eine erhebliche Gefahr für unsere Gesellschaft ausgehe.
Extremistische Bestrebungen im Zusammenhang mit islamfeindlichen Äußerungen sind bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen, die die Geltung grundrechtlicher Prinzipien wie Menschenwürde, Diskriminierungsverbot und Religionsfreiheit für Muslime und den Islam und seine Glaubensgemeinschaften außer Kraft setzen bzw. beseitigen wollen.
Nicht dem Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes unterfallen bloße Äußerungen von Meinungen nach Art. 5 Abs. 1 GG, auch wenn diese in extrem populistischer Weise bis hin zu polarisierender Argumente in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen. Das gilt auch für Kritik, die im Rahmen einer geistig-politischen Auseinandersetzung auf Gefahren eines politischen Islam für unsere Grundwerte hinweist.
Wichtig zu wissen ist: Verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Akteure nutzen zumeist intensiv das Internet – darunter auf Weblogs, auf denen sich auch anonyme Nutzer äußern können. Ausschlaggebend für die Bewertung solcher Internetpräsenzen ist, ob und inwieweit die Betreiber selbst extremistische Ziele verfolgen. Auf nicht zurechenbare Einzeläußerungen (z. B. Kommentare in Blogs und Foren) allein lässt sich eine Bewertung als extremistisch nicht stützen.