Unwetterwarnung
Unwetter sind die am häufigsten auftretenden Naturgefahren in Bayern. Ganz gleich ob es sich um starken Schneefall, Hagel, Sturm oder Starkregen handelt: Unwetter können jeden treffen und machen deshalb eine schnelle, effektive und gezielte Information der Bevölkerung besonders wichtig.
In Bayern wurde daher an der Regionalzentrale München des Deutschen Wetterdienstes eine Unwetterwarnzentrale eingerichtet. Sie ist für die Unwetterwarnungen in ganz Bayern zuständig und ständiger Ansprechpartner für die Katastrophenschutz- und Sicherheitsbehörden. Im Ereignisfall informiert die Unwetterwarnzentrale die in die Unwetterwarnung einbezogenen Stellen (zum Beispiel Polizei, Katastrophenschutzbehörden) sowie die zuständigen Integrierten Leitstellen (ILS).
Erfahrungsgemäß können wesentliche Schutz- und Vorkehrungsmaßnahmen gerade auf Gemeindeebene am effektivsten durchgeführt werden, da hier die besten Kenntnisse über örtliche Gegebenheiten oder Veranstaltungen vorliegen. Aus diesem Grunde liegen bei der jeweiligen Integrierten Leitstelle Alarmierungsübersichten der Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich vor, auf denen geeignete Ansprechpartner innerhalb der Gemeinde (zum Beispiel Bürgermeister, Feuerwehrkommandant) benannt wurden. Die Integrierte Leitstelle kann im Einsatzfall die Einsatzkräfte über das Vorliegen einer Unwetterwarnung informieren. Diese können anschließend nach den von der Gemeinde festgelegten Regelungen beziehungsweise nach vorbereiteten Plänen entscheiden, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden. Eine zusätzliche, direkte Information der gemeindlichen Ansprechpartner per SMS durch die Unwetterwarnzentrale ist ebenfalls möglich.
Um die Bevölkerung unmittelbar über vorliegende Unwetterwarnungen zu informieren, kann die Unwetterwarnzentrale ohne Umwege bei den Rundfunksendern Rundfunkwarnungen veranlassen. Vorliegende Unwetterwarnungen werden außerdem im Videotext des Bayerischen Rundfunks veröffentlicht und sind zudem auf der Internetseite des Deutschen Wetterdienstes abrufbar.
Sturmwarndienst
Auf bayerischen Seen werden Wassersportler und Badegäste insbesondere durch optische Signale vor Starkwind (Starkwindwarnung) und Stürmen (Sturmwarnung) gewarnt, um ihr Verhalten rechtzeitig auf die aktuelle Gefahrensituation einstellen zu können.
Einen Sturmwarndienst gibt es an folgenden Seen:
- Ammersee, Starnberger See und Wörthsee
- Staffelsee, Riegsee und Walchensee
- Tegernsee, Schliersee und Simssee
- Chiemsee, Waginger und Tachinger See
- Forggensee
- Altmühlsee, Igelsbachsee, Kleiner Brombachsee, Großer Brombachsee und Rothsee
Der Sturmwarndienst wird grundsätzlich vom 1. April bis 31. Oktober von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr betrieben. Davon abweichend beginnt der Sturmwarndienst am Walchensee bereits am 1. März und am Forggensee erst am 1. Mai.
Am Sturmwarndienst sind die zuständige Sicherheitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise Gemeinde), die Polizei, der Deutsche Wetterdienst (Regionalzentrale München) sowie die Integrierten Leitstellen beteiligt. Zusätzlich können Sturmwarnkommissionen gebildet werden, die im Auftrag der Sicherheitsbehörde die Wetterentwicklung vor Ort beobachten und als Ansprechpartner für den Deutschen Wetterdienst (Regionalzentrale München) zur Verfügung stehen. Die Warnung erfolgt durch das Aufleuchten von orangefarbigen Blinklichtern an den Sturmwarnleuchten. Bei der Starkwindwarnung werden dabei 40, bei der Sturmwarnung 90 Blitze pro Minute gegeben.
Hochwasserwarndienst
In hochwassergefährdeten Gebieten ist eine Eigenvorsorge der Bevölkerung notwendig. Daneben ist auch die rechtzeitige Warnung vor einem zu erwartenden Hochwasser sehr wichtig. Auf diese Weise soll es den Betroffenen ermöglicht werden, sich mit letzten Vorkehrungsmaßnahmen auf die Hochwasserlage einzustellen. Zur Warnung der Bevölkerung vor Hochwasser, das von Flüssen und Seen ausgeht, wurde in Bayern deshalb ein Hochwasserwarndienst eingerichtet.
Der Hochwasserwarndienst ist Teil des Hochwassernachrichtendienstes, dessen Leitung beim Landesamt für Umwelt liegt. Dort werden Informationen und Meldungen, die beispielsweise von den Wasserwirtschaftsämtern oder dem Deutschen Wetterdienst eingehen, zentral gesammelt, ausgewertet und an die maßgeblichen Stellen weitergeleitet. Grundlage des Hochwassernachrichtendienstes ist die ständige Überwachung der Pegel an den eingerichteten Messstellen.
Nach Überschreitung bestimmter Pegelstände werden die Hochwassermeldungen über vorgegebene Meldewege an die Städte und Gemeinden weitergeleitet. Diese haben in vorgefertigten Meldeplänen die weiteren Schritte festgelegt, wie maßgebliche Stellen innerhalb der Gemeinde informiert und der betroffene Personenkreis gewarnt wird. Auf diese Weise können sowohl die Bürger als auch die erforderlichen Einsatzkräfte rechtzeitig über das drohende Hochwasserereignis informiert werden.
Das Internetangebot des Hochwassernachrichtendienstes beim Landesamt für Umwelt bietet darüber hinaus ein breitgefächertes Angebot an Informationen zur aktuellen Hochwasserlage. Hier wird im Hochwasserfall außerdem ein mehrmals täglich aktualisierter Hochwasserlagebericht bereitgestellt, der bei Bedarf auch über den Rundfunk verbreitet werden kann.
Der Bayerische Lawinenwarndienst
Die Zahl der Tiefschneefahrer und Tourengänger wächst - und damit auch die Gefahr von Lawinenunglücken. Oft werden die Gefahren unterschätzt: Denn Lawinen können nicht nur in den strengen Wintermonaten abgehen, sondern auch bis weit in das Frühjahr und zum Teil in den Sommer hinein.
Deshalb, liebe Wintersportler: Strapazieren sie Ihren Schutzengel nicht unnötig! Seien Sie sich der Gefahr durch Lawinen bewusst, fahren Sie nicht abseits der gesicherten Pisten und informieren Sie sich als Tourengänger regelmäßig mit dem Lawinenlagebericht.
Mehr als 45 Jahre Lawinenwarndienst Bayern
Bereits 1967 hat das Innenministerium den bayerischen Lawinenwarndienst gegründet. Der Lawinenwarndienst dokumentiert das Lawinengeschehen, warnt die Bevölkerung und unterrichtet und berät Behörden sowie private Stellen.
Mehr als 45 Jahre bayerischer Lawinenwarndienst bedeuten eine erfolgreiche Bilanz:
- Der Lawinenwarndienst beurteilt Gefahrensituationen sorgfältig und wendet Sicherungsmaßnahmen konsequent an.
- Unkontrollierte Lawinenabgänge in erschlossenen Skigebieten, auf freigegebenen Pisten und Abfahrten wurden weitgehend vermieden.
- Auch mit ein wenig Glück des Tüchtigen gab es keinen tödlichen Lawinenunfall in überwachten Gebieten. Zum Vergleich: Im nicht von den Lawinenkommissionen überwachten Bereich waren im gleichen Zeitraum über 110 (!) Tote zu beklagen.
Organisation des Lawinenwarndienstes auf kommunaler Ebene
Auf kommunaler Ebene gibt es 35 örtliche Lawinenkommissionen mit derzeit rund 350 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen, bergerfahrenen und lawinenkundigen Mitglieder, die nach Möglichkeit ständig erreichbar sind. Neben Bediensteten der Landratsämter und Gemeinden wirken auch Angehörige von Bergbahnen, Bergwacht und DSV-Skiwacht, Polizei, Wasserwirtschafts-, Straßenbau- und Forstverwaltung sowie Bundeswehr mit. Ganz wesentlich ist auch die Mitarbeit von Freiberuflichen, Hüttenwirten, Bergführern und Ruheständlern.
Lawinenkommissionen werden nur dort zuständig tätig, wo die Sicherheitsbehörde in der Verantwortung steht. Deshalb werden Gebiete, die abseits von Verkehrswegen, Skipisten und Loipen liegen, von den Lawinenkommissionen nicht überwacht.
Die Lawinenkommissionen beurteilen die aktuelle Lawinensituation vor Ort. Die Kommissionsmitglieder selbst besitzen keine hoheitlichen Rechte und können selbst keine Anordnungen treffen. Sie sind ein beratendes Gremium und liefern mit ihren Empfehlungen die Grundlage für die Entscheidungen der örtlichen Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter).
Die örtlichen Sicherheitsbehörden entscheiden über Maßnahmen zur Abwehr von Lawinengefahren, insbesondere zum Schutz der Bevölkerung. Auf Anordnung der Sicherheitsbehörden können zum Beispiel Straßen, Liftanlagen, Skiabfahrten oder Langlaufloipen gesperrt und sogar Siedlungsbereiche evakuiert werden.
Organisation des Lawinenwarndienstes auf Landesebene
Die Lawinenwarnzentrale ist im Bayerischen Landesamt für Umwelt angesiedelt. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere
- die Erstellung des täglichen Lawinenlageberichts (Lawinenwarnung im überörtlichen Bereich),
- die allgemeine Organisation und Koordinierung des Lawinenwarndienstes,
- die Ausbildung der örtlichen Lawinenkommissionen,
- der Betrieb der Messnetze und die Bereitstellung aktueller Daten,
- die Beurteilung von Lawinengefährdungen und die lawinenkundliche Begutachtung im Rahmen der Flächennutzungs- und Bauplanung,
- das Mitwirken bei der Konzeption und bautechnischen Planung von Lawinenschutzmaßnahmen.
Den Lawinenkommissionen und der Lawinenwarnzentrale steht in Bayern ein umfassendes Netz an Mess- und Beobachtungsstationen zur Verfügung. Diese liefern Daten zur aktuellen Beurteilung der Wetter, Schnee- und Lawinensituation: Sechs stationsgebundene (Früh-)Beobachter, 14 nicht stationsgebundene (Nachmittags-)Beobachter, 19 Schneemessfelder, an denen die Schneedecke analysiert wird, sowie 16 automatische Messanlagen liefern rund um die Uhr aktuelle Messwerte.