Wasserrettung

Wasserrettung

Die Wasserrettung wird auf die Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder im Rahmen eines Auswahlverfahrens ermittelten, geeigneten gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen übertragen. Für den Wasserrettungsdienst bestehen überörtliche Schnelleinsatzgruppen „Wasserrettung“, die innerhalb kurzer Zeit nach Alarmierung durch die Integrierten Leitstellen mit ihren Einsatzfahrzeugen, Motorbooten und ihrer medizinischen und rettungstechnischen Ausrüstung ausrücken. An touristisch beliebten Gewässern sind örtliche Wasserrettungsstationen in der Badesaison meist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang besetzt. Die Einsatzkräfte der Wasserwacht und der DLRG sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Versorgungsstruktur und Finanzierung

• Staatliche Kostenerstattung für Einsatzmittel

Wie die Versorgungsstruktur in der Wasserrettung in Bayern aufgestellt sein soll, legt der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung für seinen Rettungsdienstbereich fest. Die Durchführenden der Wasserrettung erheben für ihre Einsätze Benutzungsentgelte, die die Betriebskosten decken sollen. Um den hohen Standard bei der Ausbildung und der Ausrüstung der überwiegend ehrenamtlichen Helfer weiter zu verbessern, erstattet der Freistaat den Durchführenden die Kosten bestimmter, zur Aufgabenerledigung erforderlicher Ausrüstungsgegenstände. Dazu gehören Einsatzfahrzeuge, Rettungsboote, die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung der Wachen und Einsatzkräfte sowie weitere Sondergeräte.