Wohnraum für alle sichert sozialen Frieden
Die Bayerische Staatsregierung setzt sich für die Sicherung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen ein, denn ausreichender Wohnraum sichert den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Dafür ist der Wohnungspakt Bayern ein Beispiel – beschlossen am 9. Oktober 2015 von der Staatsregierung gemeinsam mit den Gemeinden, den Kirchen und der Wohnungswirtschaft. Mit der Möglichkeit der Wohnsitzzuweisung soll die Entwicklung von Parallelgesellschaften vermieden werden.
Wohnraum für Migrantinnen und Migranten zugänglicher machen - Hilfe zur Selbsthilfe
Der Freistaat unterstützt Projekte, um den Wohnungsmarkt u. a. für Migrantinnen und Migranten unter dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ zugänglicher zu machen. So fördert das Integrationsministerium das Projekt „WoFA – Wohnraum für alle“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, das auch Menschen mit Migrationsgeschichte beim Weg in die eigene Wohnung sowie beim Abbau von Hindernissen bei der Wohnungssuche unterstützt.
Außerdem gibt es Initiativen wie etwa das Projekt „Mieterqualifizierung – Neusässer Konzept“, die ideell unterstützt werden. Das Neusässer Konzept richtet sich ebenfalls an alle Wohnraumsuchenden, sowohl Einheimische als auch Bleibeberechtigte. Künftige Bewohner werden dabei geschult, wie sie sich als Mieter verhalten sollen und welche Rechte und Pflichten sie aus einem Mietvertrag haben.
Die Integrationslotsinnen und Integrationslotsen können beim Thema Wohnen als Netzwerker und im Rahmen der Ehrenamtskoordination unterstützen und z. B. Multiplikatorenschulungen für Ehrenamtliche im Bereich der Mieterqualifikation anbieten.
Wohnraum-Booster, Wohnungspakt Bayern
Mit der Wohnraumförderung trägt der Freistaat Bayern kontinuierlich und entscheidend dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum flächendeckend zu erhöhen. Ein weiteres starkes Paket für mehr Wohnungsbau ist der 2023 beschlossene Wohnbau-Booster. Im Haushaltsjahr 2023 stand für die staatliche Wohnbauförderung erstmals ein Betrag von über 1 Milliarde Euro (davon 389 Mio. Euro Bundesmittel) zur Verfügung. Auch im Doppelhaushalt 2024/2025 sind erneut jährlich rund 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Die 2025 erfolgte Zusammenführung der drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften BayernHeim, Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg unter dem Dach einer Finanzholding stärkt das kontinuierliche Schaffen von bezahlbaren Wohnraum gleichermaßen.
Wohnsitzverpflichtung für eine bessere Integration
Die Wohnsitzregelung nach § 12a Aufenthaltsgesetz beinhaltet die verpflichtende Wohnsitznahme von schutzberechtigten Ausländerinnen und Ausländern. Zum betroffenen Personenkreis zählen anerkannte Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie aus humanitären Gründen dauerhaft bleibeberechtigte Personen (insbesondere Schutzberechtigte aus Resettlement-Aufnahmen, humanitären Aufnahmen, ehemalige afghanische Ortskräfte und besonders schutzbedürftige afghanische Staatsangehörige sowie Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine).
Diese Personen sind grundsätzlich für die Dauer von drei Jahren ab Anerkennung oder erstmaliger Erteilung der Aufenthaltserlaubnis verpflichtet, in dem Bundesland zu wohnen, welchem sie zur Durchführung ihres Asyl- oder Aufnahmeverfahrens bereits zugewiesen wurden. Innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten nach Anerkennung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann die Wohnsitzverpflichtung zur Förderung der nachhaltigen Integration weiter konkretisiert werden, indem die Betroffenen zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Landkreis oder in einer bestimmten kreisfreien Stadt verpflichtet werden.
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen besteht die Verpflichtung zur Wohnsitznahme nicht. Beispiele für solche Ausnahmen bilden unter anderem die Aufnahme einer Berufsausbildung sowie unter den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien die Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Mit der Wohnsitzregelung wird die Unterstützung der Betroffenen bei der nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland angestrebt. Essentiell hierfür ist neben dem Erwerb der deutschen Sprache, die Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und die Versorgung mit angemessenem Wohnraum.