Schwere Unglücksfälle und Katastrophen machen vor Ländergrenzen keinen Halt – ob Naturkatastrophen wie die gravierenden Hochwasserereignisse im Sommer 2021 im Ahrtal in Rheinland-Pfalz oder die globale Corona-Pandemie. Durch den Klimawandel nimmt die Zahl und Intensität von Großschadenslagen stetig zu.
Eine Katastrophenbewältigung in diesen Dimensionen erfordert schnelle, gegenseitige Information und grenzüberschreitende Hilfe. Eine Zusammenarbeit der Katastrophenschutzbehörden sowohl in Bayern und Deutschland als auch auf internationaler Ebene ist daher unerlässlich. Besonders wichtig dafür: Die rechtlichen Voraussetzungen für eine schnelle und unkomplizierte gegenseitige Hilfe auf all diesen Ebenen müssen vorliegen.
Zusammenarbeit in Deutschland
Für die Vorbereitung und Durchführung von Einsätzen ist es wichtig, dass die Kommunikationswege zu den angrenzenden Ländern und dem Bund gut funktionieren.
Daher wurde nach dem 11. September 2001 und dem Elbhochwasser 2002 das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) von Bund und Ländern beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eingerichtet. Dort kann im Katastrophenfall Hilfe aus anderen Ländern angefordert werden.
Neugegründet wurde im Juni 2022 das Gemeinsame Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz (GeKoB) als partnerschaftliche Kooperationsplattform von Bund und Ländern. Die Zielsetzung dabei: Unter Beibehaltung föderaler Strukturen soll der Bevölkerungsschutz gestärkt und das ebenen- und ressortübergreifende Risiko- und Krisenmanagement gefördert werden. So können alle relevanten Akteure aus dem Bund (z. B. Bundespolizei, Bundeswehr), den Ländern und den Kommunen sowie den Einsatzorganisationen (freiwillige Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW) in einem institutionalisierten Netzwerk zusammenwirken.
Zusammenarbeit auf EU- und internationaler Ebene
Immer mehr an Bedeutung gewinnt auch die internationale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz.
Es bestehen bilaterale Abkommen bzw. Verträge über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen sowie grenzüberschreitende Alarmpläne zwischen dem Freistaat Bayern und den angrenzenden EU-Nachbarstaaten bzw. -regionen in Österreich, Tschechien und der Schweiz. Auf dieser Grundlage sind die gegenseitige Information bei Schadensereignissen in grenznahen Gebieten und die gegenseitige Anforderung von Katastrophenhilfe und auch die Durchführung grenzüberschreitender Übungen geregelt.
Ein Blick in die EU: Das EU-Katastrophenschutzverfahren bzw. Unionsverfahren (Union Civil Protection Mechanism – UCPM) bildet seit 2001 die Basis für die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit ihren Mitgliedstaaten im Bereich des Katastrophenschutzes. Neben den EU-Mitgliedstaaten nehmen derzeit neun weitere Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei und die Ukraine) an diesem Verfahren teil. Im Rahmen des Unionsverfahrens können sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch Drittstaaten im Bedarfsfall über das Europäische Notfallabwehrzentrum (Emergency Response and Coordination Centre – ERCC) Hilfe aus anderen Staaten anfordern.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren wurde im Jahr 2019 und kurz darauf im Jahr 2021 fortentwickelt mit dem Ziel einer besseren Vorsorge und schnelleren Reaktionen auf Katastrophen im Ernstfall.