Engagement und Ehrungen für Bevölkerungsschutz

Engagement zeigen

Ehrenamtliche Einsatzkräfte stehen in Bayern für Hilfseinsätze bei Bränden, in Notlagen, Unfall- und Katastrophensituationen stets bereit und leisten wertvolle Unterstützung. Diese Solidarität und Hilfsbereitschaft prägen den Bevölkerungsschutz in Bayern.

Möchten auch Sie Teil dieses starken Teams werden? Kontaktieren Sie die Organisationen in Ihrer Nähe – Ihre Unterstützung macht den Unterschied!

Ehrenamt bei der Feuerwehr

In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei mehr als 7.400 Freiwilligen Feuerwehren in Städten und Gemeinden um den Brandschutz, der Teil der kommunalen Aufgaben ist. 98 von 100 Feuerwehrmännern und –frauen engagieren sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr. Das Ehrenamt ist also ein wichtiger Pfeiler der nichtpolitischen Gefahrenabwehr.

Interesse, bei der Freiwilligen Feuerwehr mitzumachen? 

Mehr Infos gibt es bei der Kampagne zur Nachwuchs- und Mitgliedergewinnung für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns.

Mehrere Feuerwehrabzeichen mit verschiedenen Ortsnamen und Wappen bestickt an einer Wand neben- und untereinander aufgereiht

Engagiert in Bayern

Sie möchten sich in Ihrer Gemeinde engagieren und etwas bewegen? Entdecken Sie spannende Möglichkeiten für vielfältiges ehrenamtliches Engagement, unterstützen Sie Ihre Mitmenschen und erfahren Sie, welche Angebote und Ansprechpartner Ihnen dabei helfen!

Ehrenamt im Rettungsdienst

Die Möglichkeiten, im Rettungsdienst ehrenamtlich tätig zu werden, sind breit gefächert. Insbesondere die freiwilligen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerisches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst sowie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft bieten viele Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mithilfe an.

Ein Beispiel ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter, die speziell auf die Belange von ehrenamtlich Tätigen ausgerichtet ist. Rettungssanitäter übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben im Krankentransport (Patientenbetreuung) und in der Notfallrettung (Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort).

Für die Berg- und Höhlenrettung sowie die Wasserrettung setzen die Bergwacht im Bayerischen Roten Kreuz, die Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft ausschließlich ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte ein, die unter oft schwierigen Naturbedingungen für die Rettung von Menschen im Einsatz sind. Eine herausfordernde Aufgabe im Dienst der Gemeinschaft. 

Ehrenamt im Katastrophenschutz

Das integrierte Gefahrenabwehr- und Hilfeleistungssystem ist beispielhaft: Hier arbeiten Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen, die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), Bayerische Polizei und Bundespolizei, sowie die Bundeswehr und Bundespolizei mit dem Freistaat Bayern, den Katastrophenschutzbehörden und den Kommunen eng und vertrauensvoll zusammen.

„Gemeinsam sind wir stark!“ – Ein Grundsatz, den das integrierte Hilfeleistungssystem mit Leben erfüllt. Bayern verfügt allein bei den Feuerwehren, freiwilligen Hilfsorganisationen und dem THW über 450.000 Einsatzkräfte. 430.000 davon engagieren sich ehrenamtlich. Dieses enorme Potential bildet das Rückgrat eines wirksamen und effektiven Katastrophenschutzes in Bayern.

Weitere Informationen zum Katastrophenschutz und Tipps, um Teil dieses Netzwerkes zu werden, finden Sie auf unseren Katastrophenschutzseiten sowie beim Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., bei den freiwilligen Hilfsorganisationen (siehe oben) sowie beim THW und der THW-Jugend Bayern.

Ehrungen für persönliches Engagement und besondere Verdienste

Orden und Ehrenzeichen sind ein Ausdruck des Dankes und der Anerkennung: Viele Menschen in Bayern haben diese Auszeichnungen mehr als verdient, denn sie leisten Herausragendes für die Sicherheit in unserem Land. Sie zeigen selbstlos Zivilcourage – ob bei Feuerwehren, Rettungsdiensten oder im Polizeiberuf. 

Ehrung für Verdienste um das Feuerlöschwesen

Mit dem Feuerwehr-Ehrenzeichen werden Persönlichkeiten geehrt, die sich über 25, 40 oder 50 Jahre bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werksfeuerwehr engagiert haben. Das Feuerwehr-Steckkreuz wird für besondere Verdienste um das Feuerlöschwesen durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration verliehen.

Auszeichnungen für Verdienste um das Feuerlöschwesen

Das Feuerwehr-Ehrenzeichen wird vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Dienstzeitauszeichnung als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, als Ehrenzeichen erster Klasse für 40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder bei einer Werkfeuerwehr verliehen. Bei einer Freiwilligen Feuerwehr ist die Dauer des aktiven Dienstes – gegebenenfalls mit Unterbrechungen – maßgeblich. Nachgewiesene Dienstzeiten bei außerbayerischen Feuerwehren sind anrechenbar. Wehrdienst, Elternzeit, Schwangerschaft oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung.

Das Ehrenzeichen wird als Steckkreuz vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration für besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen oder bei der Bekämpfung von Bränden oder sonstigen Notständen verliehen.

Für Verdienste im Feuerwehrbereich schlägt der Feuerwehr-Kommandant über die Gemeinde auszeichnungswürdige Personen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen vor. Die Gemeinde reicht Vorschläge an die Kreisverwaltungsbehörde weiter.

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister (ggf. auch durch beauftragte Personen) ausgehändigt, möglichst in Feuerwehrversammlungen. Das Steckkreuz für besondere Verdienste und die Verleihungsurkunde wird den Auszuzeichnenden grundsätzlich durch die Regierungspräsidenten ausgehändigt.

Ehrung für Verdienste um die freiwilligen Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk

Für ehrenamtliche Dienste über 25, 40 oder 50 Jahre in freiwilligen Hilfsorganisationen der Katastrophenhilfe verleiht das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein staatliches Ehrenzeichen. Zu diesen Organisationen gehören das Bayerische Rote Kreuz (BRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Malteser Hilfsdienst (MHD), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und der Landesverband Bayern des Technischen Hilfswerks (THW). Besondere Verdienste in diesen Organisationen werden mit dem Steckkreuz gewürdigt.

Auszeichnungen für Verdienste um die freiwilligen Hilfsorganisationen und das THW

Die Dienstzeitauszeichnungen werden vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration als Ehrenzeichen zweiter Klasse für 25-jährige, erster Klasse für 40-jährige und als Großes Ehrenzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit bei einer der genannten freiwilligen Hilfsorganisationen verliehen. Nachgewiesene Dienstzeiten bei außerbayerischen Organisationen sind anrechenbar. Zum aktiven Dienst zählt auch die Tätigkeit im Ausbildungsdienst, Verwaltungsdienst, in der Gerätepflege und in der Dienstaufsicht. Dagegen zählt die hauptberufliche Tätigkeit bei den Organisationen nicht zur anrechenbaren Dienstzeit. Die Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung zurückgelegt sein; Wehrdienst, nachgewiesene Krankheitszeit, Schwangerschaft oder Elternzeit gelten nicht als Unterbrechung.

Das Ehrenzeichen wird als Steckkreuz vom Staatsminister des Innern, für Sport und Integration für besondere Verdienste um die jeweilige Organisation verliehen.

Für Verdienste im Rettungswesen und Katastrophenschutz sind die Vorschläge auf Verleihung der Dienstzeitauszeichnung jährlich zweimal, jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober, über das Präsidium des Bayerischen Roten Kreuzes beziehungsweise über die Landesgeschäftsstellen der Organisationen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.

Die Dienstzeitauszeichnungen werden in Landkreisen durch die Landräte, in kreisfreien Gemeinden durch die Oberbürgermeister (ggf. auch durch beauftragte Personen) ausgehändigt. Das Steckkreuz für besondere Verdienste und die Verleihungsurkunde wird den Auszuzeichnenden grundsätzlich durch die Regierungspräsidenten ausgehändigt.